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Grippeimpfung
G-BA: FDP-Gesundheitsexperte Ullmann verkennt die Tatsachen
Vergangene Woche hatte der FDP-Gesundheitsexperte Andrew Ullmann schwere Vorwürfe gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss erhoben. Der Infektiologe kritisierte den „trägen“ Umgang des Gremiums mit der aktualisierten Empfehlung zur Grippeimpfung und machte es für die aktuelle Grippewelle mitverantwortlich – allerdings unter Verkennung von Tatsachen, wie der G-BA findet. In einem Brief an Ullmann stellt der Vorsitzende Hecken nun seine Sicht der Dinge dar.
Die Vorwürfe, die Prof. Dr. med. Andrew Ullmann, FDP-Obmann im Gesundheitsausschuss des Bundestages und Infektiologe, vergangene Woche gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erhob, wiegen schwer. In einer Pressemitteilung machte er das Gremium mitverantwortlich für die Grippewelle, die in diesem Jahr besonders heftig ausfällt. Hintergrund ist der Umgang des G-BA mit der aktualisierten Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die Grippeimpfung. Diese hatte auf ihrer Sitzung im November beschlossen, die Impfung gegen saisonale Influenza mit einem quadrivalenten Influenzaimpfstoff zu empfehlen. Die Entscheidung des G-BA darüber steht allerdings noch aus.
Das veranlasste Ullmann unter anderem zu folgender Äußerung:
„Es kann und darf nicht sein, dass der G-BA zunächst im November nicht auf die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) hört und dann, wenn es schon fast zu spät ist, nicht in der Lage dazu ist, flexibel und unbürokratisch zu handeln. Fakt ist, dass die meisten Patientinnen und Patienten darauf vertrauen, dass die Pflichtleistungen der Krankenversicherungen einen guten Schutz bieten. Das ist im Fall des Dreifachimpfstoffs in diesem Jahr wieder einmal nicht so.“
Das lässt der G-BA nicht auf sich sitzen. Der Vorsitzende Josef Hecken „informiert“ Ullmann in einem Brief, der der Redaktion vorliegt, „der guten Ordnung halber über einige Fakten“. Im ersten Punkt widerspricht er der Aussage Ullmanns, der G-BA habe wiederholt nicht auf die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) gehört. So sei man den Empfehlungen der STIKO nicht nur in Bezug auf Grippe-Schutzimpfungen regelmäßig gefolgt und habe diese unter Berücksichtigung der Vorgaben im SGB V umgesetzt – und zwar immer innerhalb der vorgegeben Beratungs- und Umsetzungsfrist.
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