AZ-Tipp zur neuen Datenschutz-Grundverordnung

Wie sich Apotheker für die neuen Datenschutzregeln wappnen können

Stuttgart - 07.03.2018, 17:00 Uhr

Apotheken haben es mit sensiblen Gesundheitsdaten zu tun. Was müssen sie mit Blick auf die neuen europäischen Vorgaben zum Datenschutz beachten? (Foto: Stockwerk-Fotodisign / stock.adobe.com)

Apotheken haben es mit sensiblen Gesundheitsdaten zu tun. Was müssen sie mit Blick auf die neuen europäischen Vorgaben zum Datenschutz beachten? (Foto: Stockwerk-Fotodisign / stock.adobe.com)


Die neuen Datenschutzregeln in Form der Datenschutz-Grundverordnung stellen zahlreiche neue Anforderungen an die Apotheken. Bei Nichteinhaltung, aber auch bereits bei fehlender Dokumentation der ergriffenen Maßnahmen drohen saftige Bußgelder. Eine Serie in der AZ hilft Ihnen bei der richtigen Umsetzung. 

Der Countdown bis zur Geltung eines neuen Datenschutzregimes in Deutschland läuft. Schon ab dem 25. Mai 2018 sind die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ergänzend das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) anzuwenden. Ein wesentliches Ziel des neuen Datenschutzrechts ist, dessen bessere Durchsetzung zu ermöglichen. Datenschutz soll nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch gelebt werden. Hierzu hat sich der Gesetzgeber einige „nette“ Maßnahmen einfallen lassen, wohl wissend, dass ohne Druck, Überwachung und Sanktion kaum ein Unternehmen bei der Umsetzung tätig wird. Gesetz- und Verordnungsgeber haben die Aufsichtsbehörden mit neuen Befugnissen ausgestattet und die Sanktionen für Verstöße gegen das Datenschutzrecht drastisch erhöht. Bußgelder können nun bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen. Hinzu kommen gesteigerte Dokumentations- und Rechenschaftspflichten der Unternehmen. Zukünftig wird es nicht mehr ausreichen, die Datenschutzvorschriften einzuhalten – die Einhaltung muss aktiv nachgewiesen werden können.

In der aktuellen AZ Nr. 10, 2018 startete jetzt eine siebenteilige Serie, die die wesentlichen Neuerungen vorstellt, Hinweise für zu ergreifende Maßnahmen gibt und mithilft, dass Apotheken für den Schritt in eine neue datenschutzrechtliche Welt gewappnet sind. Autoren sind Dr. Timo Kieser und Svenja Buckstegge von der Stuttgarter Kanzlei Oppenländer Rechtsanwälte.

Im ersten Teil befassen sie sich zunächst allgemein mit der Anwendung der Datenschutzgrundverordnung in Apotheken sowie mit den Grundsätzen der Datenverarbeitung: Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität, Vertraulichkeit. In den folgenden Ausgaben der AZ werden unter anderem die neuen Dokumentations- und Rechenschaftspflichten, die Rolle des Datenschutzbeauftragten sowie Meldepflichten und Sanktionen bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht ausführlich abgehandelt.

Hier kommen Sie zum 1. Teil der AZ-Serie zum DSGVO.


Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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