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Viele Baustellen
Ein Jahr Cannabisgesetz – wie steht es um die Versorgung?
Das „Cannabisgesetz“ ist am kommenden Samstag ein Jahr alt – seit dem 10. März 2017 können schwerkranke Patienten im Einzelfall Cannabis auf Rezept in der Apotheke erhalten. Im vergangenen Jahr haben die Apotheken rund 44.000 Einheiten Cannabis-Blüten abgegeben. Doch für viele Patienten ist der Genehmigungsprozess immer noch eine große Hürde, Lieferengpässe erschweren die Versorgung und viele Ärzte sind verunsichert.
Seit dem 10. März 2017 ist die Verschreibung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken für schwerkranke Patienten im Einzelfall als Rezepturarzneimittel möglich und erstattungsfähig. Vor der ersten Verordnung müssen GKV-Versicherte eine Genehmigung bei der Krankenkasse einholen. Im vergangenen Jahr gingen rund 13.000 solcher Genehmigungsanträge für medizinisches Cannabis bei den Krankenkassen ein - und nach anfänglichen Startschwierigkeiten hatte sich die Genehmigungsquote inzwischen auf zwei Drittel stabilisiert.
Zahl der Cannabis-Rezepte in Apotheken steigt
Bei den Apotheken
geht eine wachsende Zahl an Rezepten ein. Laut ABDA haben
die Apotheken 2017 rund 44.000 Einheiten Cannabisblüten zulasten der
gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben. „Die Tendenz war von Quartal zu
Quartal steigend, sowohl bei Rezepten als auch bei den Abgabeeinheiten“, sagt
Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, in einer Mitteilung.
Eine Auswertung des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) zeigte einen sprunghaften Anstieg von GKV-Verordnungen über die Quartale hinweg. Im ersten Quartal 2017 also vom 10. bis 31. März, belieferten die Apotheken 488 Rezepte mit 564 Abgabeeinheiten. Im zweiten Quartal waren es 4615 Rezepte mit 10.055 Abgabeeinheiten, im dritten Quartal 8.898 Rezepte mit 14.777 Abgabeeinheiten und im vierten Quartal 12.717 Rezepte mit 18.828 Abgabeeinheiten. Verordnungen auf Privatrezepten wurden vom DAPI nicht erfasst.
Kiefer kommentiert die Zahlen wie folgt: „Das DAPI ermittelt aus Datenschutzgründen nicht, wie viele Patienten Cannabisblüten erhalten haben. Unsere Zahlen legen aber die Vermutung nahe, dass es inzwischen deutlich mehr sind als die etwa 1000 Patienten, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes eine Ausnahmegenehmigung hatten. Cannabisrezepturen sind also zumindest teilweise im Versorgungsalltag angekommen.“
Vergütung der Apotheker? Noch in Klärung...
Für die Apotheken entsteht durch die steigende Zahl an Cannabis-Rezepten allerdings ein deutlicher Mehraufwand. Denn seit der Reform gelten Cannabisblüten offiziell als Rezepturarzneimittel und müssen einer Eingangskontrolle unterzogen werden und zwar jede einzelne der importierten fünf oder 10 Gramm Packungen. „Das ist eine unschöne Situation, um es mal ganz deutlich zu sagen, die passt auch mir nicht und die passt auch allen Apothekern nicht“, verdeutlichte Kiefer gegenüber dem Deutschlandfunk.
Und genau deswegen wünschen sich die Apotheker auch eine Extra-Vergütung für die Cannabis-Abgabe. Schon seit Monaten verhandeln der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband hierzu. Nach Informationen von DAZ.online stecken aber auch hier die Verhandlungen fest - man kann sich nicht einigen.
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