ApothekenRechtTag 2018

Was alles ist (noch) Rezeptur ?

Berlin - 12.03.2018, 07:00 Uhr

Wie weit reicht das Rezepturprivileg der Apotheken? (Foto: Chris Hartlmaier)

Wie weit reicht das Rezepturprivileg der Apotheken? (Foto: Chris Hartlmaier)


Welche Herstellungsschritte in der Apotheke sind nötig, damit man von einer Rezeptur sprechen kann, für die es keiner Zulassung bedarf? Wettbewerber, Hersteller von Fertigarzneimitteln und Aufsichtsbehörden werfen hier ein scharfes Auge auf die Apotheken – und die Rechtsprechung sorgte in der Vergangenheit durchaus für überraschende Entscheidungen. Rechtsanwalt Dr. Valentin Saalfrank  wird am 16. März beim ApothekenRechtTag im Rahmen der Interpharm in Berlin die jüngsten Entwicklungen im Rezeptur-Bereich aufzeigen.

Die Herstellung von Arzneimitteln nach ärztlicher Rezeptur oder auf sonstige Anforderung einer einzelnen Person zählt seit jeher und auch in der Gegenwart zum unverzichtbaren Bestandteil des in § 1 Apothekengesetz verankerten Arzneimittelversorgungsauftrages der Apotheken: Nur in Apotheken können Rezepturarzneimittel hergestellt werden. Nur Apotheken ist es daher möglich, Arzneimittel herzustellen, deren Abgabe an Verbraucher keiner Zulassungspflicht unterliegt. Und nur Apotheken ist es erlaubt, im Wege „verlängerter“ Rezeptur Fertigarzneimittel herzustellen, die keiner behördlichen Zulassung bedürfen, wenn sie in den Verkehr gebracht werden.

Die Weite des arzneimittelrechtlichen Herstellungsbegriffs darf jedoch nicht zu der Annahme verleiten, schon einzelne in der Apotheke stattfindende Herstellungsschritte reichten aus, eine Apothekenherstellung anzunehmen. Vielmehr ist die Herstellung zulassungsfreier Rezeptur- und Fertigarzneimittel nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die von Aufsichtsbehörden, Staatsanwaltschaft und Wettbewerbern überwachte Grenze zum zulassungspflichtigen Fertigarzneimittel ist schnell überschritten.

Chris Hartlmaier
Dr. Valentin Saarfrank beleuchtet rechtliche Fragen rund um die Rezeptur.

In seinem Vortrag „Was ist alles (noch) Rezeptur?“ erläutert der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Valentin Saalfrank die bisher von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungsmerkmale und zeigt neue Entwicklungen auf.


Programm-Info

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Valentin Saalfrank: Was alles ist (noch) Rezeptur?  

Am Freitag, 16. März 2018, 11.30 Uhr, auf dem ApothekenRechtTag anlässlich der Interpharm in Berlin.

Das ausführliche Programm des ApothekenRechtTags und der Interpharm finden Sie hier oder unter www.interpharm.de


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