Lieferengpass bei Notfall-Arzneimittel

MSD rationiert Celestamine

Berlin - 14.03.2018, 07:00 Uhr

Derzeit nur für Bienen- und Wespenstichallergiker: Celestamine liquidum (Foto: Picture Alliance)

Derzeit nur für Bienen- und Wespenstichallergiker: Celestamine liquidum (Foto: Picture Alliance)


Nur noch für Bienen- und Wespenstichallergiker – diese Bedingung stellt MSD an Apotheken, die Celestamine® N 0,5 liquidum bestellen wollen. Der Großhandel ist bereits leergefegt. Celestamine® erhalten die Apotheken derzeit nur direkt von MSD. Wie müssen Apotheker vorgehen, gibt es Alternativen für Allergiker, welche Gründe nennt MSD für den Engpass – und wann fliegen überhaupt Bienen und Wespen?

Mal wieder: Ein Lieferengpass bei einem Arzneimittel. Dieses Mal trifft es tatsächlich ein Notfallpräparat: Celestamine® N 0,5 liquidum. In flüssiger Darreichungsform ist das betamethasonhaltige Arzneimittel – neben einem Antihistamin und Epinephrin – Teil der initialen Notfallmaßnahmen nach einem Bienen- oder Wespenstich bei Allergikern. MSD vertreibt außer Celestamine® N 0,5 liquidum auch Celestamine® N 0,5 Tabletten. Diese haben jedoch eine andere Indikation: In fester Form dient Betamethason hier unter anderem zur Behandlung allergischer Erkrankungen wie Heuschnupfen, Nesselsucht, chronisches Asthma oder Neurodermitis. Unabhängig davon: Auch Celestamine® N 0,5 Tabletten leuchten beim Großhandel rot auf und sind nicht lieferbar (Sanacorp: Stand 13.03.2018).

Wann gibt es wieder Celestamine?

Bereits im Januar dieses Jahres meldete MSD den Engpass bei Celestamine® N 0,5 liquidum ans BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte). Der Hersteller schätzt, dass er bis Ende Mai 2018 den Lieferengpass im Griff hat. Das ist vor allem für die Wespenstichallergiker beruhigend.

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Wann fliegen Bienen und Wespen?

Wespen sind fliegerisch etwas träger als Bienen. Ihre Hauptflugzeit liegt im Sommer bin in den Spätherbst. Für Bienenstichallergiker könnte es ein wenig knapp werden: Die Honigsammler haben ihre Hochsaison bereits im Frühjahr und fliegen bis in den Sommer eifrig. Besteht die Gefahr, dass die Bienenstichallergiker mit leeren Händen dastehen? MSD gibt Entwarnung. „Derzeit besteht keine Gefahr, dass Insektengiftallergiker nicht mehr versorgt werden können,“ erklärt eine Sprecherin von MSD auf Nachfrage von DAZ.online. Dass genau dieser Fall der Nichtversorgung ausbleibt, dafür hat MSD konkrete Maßnahmen ergriffen – Celestamine® N 0,5 liquidum ist derzeit streng kontingentiert.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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4 Kommentare

Nur Notfall....?

von Andrej am 15.07.2018 um 21:01 Uhr

Hallo MSD Team,

sie schreiben, dass Celestamine nur im Notfall ausgehändigt werden kann und das für nur Bienenstiche und desgleichen des Gleichen. Ich leide seit Jahren an spontan aufträtenden Urticaria und Celestamine ist das einzige was mir hilft.... Zählt das nicht zu einem Notfall....?

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celestamine

von Hoffmann am 07.07.2018 um 20:46 Uhr

Ich leide seit ca. 1 jahr an einer akuten spontanischen Urticaria. Bisher konnte mir auch durch verschiedene Medikamente nicht geholfen werden. Als Notfall Medikament führte ich bis dato immer Celestamine mit mir.Es war das einzige Mittel,was schnelle Wirkung zeigte.Es ist alle und das letzte Rezept konnte von der Apotheke nicht eingelößt werden,weil nicht lieferbar. Das heisst für mich,der Notarzt muss schneller sein als mein Hals zuschwillt.Ich kann es nur hoffen. Traurig,in dem Land,wo wir gut und gerne Leben herschen solche Zustände!!!

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;)

von Peter Lahr am 14.03.2018 um 10:12 Uhr

Finde den Fehler ;) Wie kann ich denn etwas, bei einer Bestellung für einen meiner Lagerartikel, bestätigen auf das ich aufgrund der Verschreibungspflicht nicht den geringsten Einfluss habe? Ich soll einen Patienten der es von seinem Arzt für eine andere Indikation verordnet bekam rausschicken, den Kontrahierungszwang mißachten UND auf den Ertrag verzichten weil IHR euch bei der Produktion verkalkuliert habt??? Brillant, brillant, aber nein, wieso sollte ich?? Was bekomme ich von euch dafür, außer keine Ware, wenn ich den Patienten mit der falschen Indikation verärgere, den Arzt verärgere weil ich mich weigere das von ihm ausgestellte Rezept zu beliefern, den Ertrag aus der Tür herauslaufen lasse und auch noch den Kontrahierungszwang missachte??? Aus dem Text geht kein Angebot eurerseits hervor. Von daher ist euch mein Kreuzchen bei der nächsten Bestellung NATÜRLICH sicher.

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AW: ;)

von Stephanie Ralle-Zentgraf am 26.03.2018 um 14:54 Uhr

Sehr geehrter Herr Lahr,
vielen Dank für Ihren Kommentar.
Ja, Lieferengpässe sind ein Ärgernis. Ärzte können notwendige Behandlungen nicht durchführen, Apotheken wichtige Medikamente nicht aushändigen. Und die Leidtragenden sind am Ende immer die Patientinnen und Patienten. Für uns als patientenorientiertes Gesundheitsunternehmen ist jeder unterversorgte Patient eine untragbare Situation. Daher unternehmen wir alles dafür, Lieferengpässe zu verhindern.
Leider ist das aber nicht immer möglich. Im Fall von CELESTAMINE® N 0,5 liquidum gab es Probleme bei der Fertigung und solange die Ursache nicht gefunden ist, ruht die Produktion. Das dient der Qualitätssicherung und damit der Arzneimitteltherapiesicherheit und der Patientensicherheit.
Weil es sich bei dem Medikament aber um ein Notfallmedikament handelt, haben wir uns - auch in Absprache mit verschiedenen Verantwortlichen - entschieden, das Medikament nur noch an Patienten, die das Medikament für ihr Notfallset zur "Akutbehandlung nach Bienen- bzw. Wespenstichen bei Insektengiftallergie“ benötigen, abzugeben - FÜR diese Patienten, für deren Versorgung mit möglicherweise lebensrettenden Medikamenten wir uns verantwortlich fühlen, nicht gegen die anderen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Ralle-Zentgraf
MSD Deutschland

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