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Die Apotheken in Deutschland erhalten für das vierte Quartal
2017 für jeden geleisteten Vollnotdienst eine Pauschale von 280,12 Euro. Das hat
der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbands festgelegt. Im dritten Quartal hatte die Pauschale noch bei rund 268 Euro gelegen.
Der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbands (DAV) hat in seiner Sitzung am gestrigen Dienstag die Höhe der Notdienstpauschale für das vierte Quartal 2017 festgesetzt. Demnach erhalten Apotheken für jeden zwischen 1. Oktober und 31. Dezember 2017 geleisteten Vollnotdienst eine Pauschale von 280,12 Euro. Im Vergleichsquartal des Vorjahres lag die Pauschale mit 279,47 Euro geringfügig niedriger.
Bei der Berechnung der Notdienstpauschale wurden 103.503 (Voll-)Nacht- und Notdienste berücksichtigt, die insgesamt 19.662 Apotheken erbracht haben. Die entsprechenden Auszahlungsbescheide werden den Apotheken laut Nacht- und Notdienstfonds zum Wochenwechsel zugestellt. Die Auszahlung des pauschalen Zuschusses erfolge somit zeitgerecht zum Monatsende März 2018.
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