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Datenschutz
Lieber keine Arzneimittelvorbestellung über WhatsApp
Beim ApothekenRechtTag anlässlich der Interpharm in Berlin hat Rechtsanwalt Dr. Lukas Kalkbrenner aus Freiburg dringend davon abgeraten, Arzneimittelvorbestellungen von Kunden und Patienten über den Messaging-Dienst WhatsApp abzuwickeln.
Immer häufiger bieten Apotheken an, Vorbestellungen von Arzneimitteln über den kostenlosen Instant-Messaging-Dienst WhatsApp entgegenzunehmen. Hiermit können die Patienten sicherstellen, dass die ihnen verschriebenen Arzneimittel auch tatsächlich vorrätig sind, wenn sie diese in der Apotheke abholen. Für die Nutzung des Services bekommen sie online eine Handynummer angezeigt, über die sie ein oder mehrere Medikamente entweder per Text oder Foto von einem Rezept oder einer Arzneimittelverpackung direkt bestellen können. Sie erhalten dann eine Reservierungsbestätigung zusammen mit der Information, ab wann das Arzneimittel zur Abholung bereit liegt.
Patientenwunsch zieht nicht als Argument
Bei diesem Vorgang werden jedoch sensible Gesundheitsdaten, die eigentlich nur für den Apotheker bestimmt sind, automatisch auch an den US-amerikanischen Anbieter des Dienstes übermittelt, betonte Rechtsanwalt Dr. Lukas Kalkbrenner am vergangenen Freitag beim ApothekenRechtTag. Und die USA gelten als „unsicheres Drittland“. Daraus ergäben sich datenschutz- und strafrechtlich relevante Fragen.
Der Datenschutz-Experte verwies darauf, dass der Apotheker mit der Einrichtung des Vorbestellwegs via WhatsApp unmittelbar verantwortlich für die Erhebung und weitere Verarbeitung der betroffenen Daten werde. Damit müsse er die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sicherstellen, inklusive der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung.
1 Kommentar
Bevormundung
von Steffen Rentz am 21.03.2018 um 8:03 Uhr
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