Versandapotheken

Verbraucher haben auch bei Arzneimitteln ein Widerrufsrecht

Der jüngste Rechtsprechungstrend zum Widerrufsrecht bei Arzneimitteln setzt sich fort. Nun hat auch das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden, dass Versandapotheken dieses nicht generell ausschließen dürfen. Der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband freut sich – und erklärt im gleichen Atemzug, dass die Große Koalition mit ihrem Einsatz für das Rx-Versandverbot „daneben“ liegt.