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Bundesversicherungsamt
Aufsichtsbehörde stoppt Hilfsmittelverträge von Barmer und DAK
Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die Barmer und die DAK Gesundheit dazu aufgerufen, einige Verträge in der Heil- und Hilfsmittelversorgung unverzüglich aufzuheben. Unter anderem geht es um Ausschreibungen und Verträge über Beatmungsgeräte und Inkontinenzprodukte. Das BVA ist der Meinung, dass Ausschreibungen in diesem Bereich nicht hätten stattfinden dürfen – denn hier sei der „Dienstleistungsanteil“ zu hoch.
Anfang Januar war bekannt geworden, dass das Bundesversicherungsamt einige Verträge der Barmer und DAK in der Heil- und Hilfsmittelversorgung überprüft. Konkret standen die Kassen im Verdacht, bei der Vergabe den Preis im Vergleich zur Versorgungsqualität zu hoch gewichtet zu haben. Zur Erklärung: Im Frühjahr 2017 hatte der Bundestag das Heil- und Hilfsmittelrecht reformiert, nachdem es Vorwürfe gegeben hatte, die Kassen würden beim Einkauf von Erwachsenenwindeln Preisdumping betreiben und ihre Patienten mit minderwertigen Produkten versorgen. Laut dem neuen Gesetz müssen die Kassen Heil- und Hilfsmittel mit „besonders hohem Dienstleistungsanteil“ nun auch besonders behandeln: Ausschreibungen für solche Heil- und Hilfsmittel sind nach dem neuen Gesetz „nicht zweckmäßig“.
Und trotzdem soll es zumindest bei der DAK und bei der Barmer erneut zu solchen Ausschreibungen gekommen sein. Konkret ging es um Ausschreibungen der Barmer für Beatmungsgeräte von Patienten mit nächtlichen Atemstörungen (Schlafapnoe) und Ausschreibungen der DAK, unter anderem für Inkontinenz- und Stoma-Produkte.
Einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge wurde der Preis in der Barmer-Ausschreibung mit 90 Prozent gewichtet, in den DAK-Verträgen sollen es 80 Prozent gewesen sein. Im neuen Heil- und Hilfsmittelgesetz war allerdings festgehalten worden, dass der Preis mit maximal 50 Prozent bei der Vergabeentscheidung gewichtet werden darf.
2 Kommentare
tolerierte Mißstände im Gesundheitswesen,
von Karl Friedrich Müller am 27.03.2018 um 8:28 Uhr
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Warum sollen sich die Kassen an geltendes Recht halten?
von ratatosk am 27.03.2018 um 0:31 Uhr
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