Akutversorgung und pharmazeutische Bedenken

TK kritisiert „nicht angemessene Verwendung“ von Sonderkennzeichen

Stuttgart - 27.03.2018, 11:10 Uhr

Deutschlands größte Krankenkasse stellt Begründungen bei Sonderkennzeichen infrage. (Foto: imago / Chromorange)

Deutschlands größte Krankenkasse stellt Begründungen bei Sonderkennzeichen infrage. (Foto: imago / Chromorange)


„Akutversorgung“ und „pharmazeutische Bedenken“ sind wichtige Werkzeuge der Apotheker, sich im begründeten Ausnahmefall über Rabattverträge hinwegzusetzen. Allerdings werden diese Sonderkennzeichen anscheinend nicht immer angemessen verwendet – das findet zumindest die Techniker Krankenkasse und möchte das Thema mit den Apothekern „diskutieren“.  

Bei der Überprüfung von Rezeptabrechnungen will der TK aufgefallen sein, dass die Sonderkennzeichen „Akutversorgung“ und „pharmazeutische Bedenken“ nicht immer angemessen verwendet werden. Daher wendet sich Deutschlands größte Krankenkasse nun mit einem Schreiben an Apotheker. Besonders häufig würden „eine enge therapeutische Breite“, „eine zeitkritische Einnahme“ sowie eine „schnelle Versorgung“ als Gründe angegeben, heißt es dort. Die TK möchte nun wissen, wie die beiden Sonderkennzeichen verwendet werden und sich darüber mit den Apothekern austauschen. Als „Diskussionsgrundlage“ werden drei beispielhafte Fragen gestellt:

  • Welcher Arzneistoff hat ihrer Meinung nach eine enge therapeutische Breite? Desloratadin, Theophyllin, Ethinyklestradiol/ Dienogest
  • Die Einnahme welcher Arzneimittel schätzen Sie als besonders zeitkritisch ein? Amoxicillin, Acetylsalicylsäure, Simvastatin
  • Welcher Arzneistoff lindert ihre Einschätzung nach säurebedingte Magenbeschwerden schnell? Omeprazol, Hydrotalcit, Pantoprazol

Man werde sich in den nächsten Tagen telefonisch melden und besprechen, ob es in der betreffenden Apotheke Auffälligkeiten gibt, schreibt die TK am Schluss. 

TK: Beratung vor Retax

Die TK erklärt auf Nachfrage von DAZ.online, dass dieses Schreiben an weniger als 200 Apotheken ging. Und zwar solche, die überdurchschnittlich viele Sonderkennzeichen verwendeten. Man plane damit aber keine neue Retaxwelle, sondern möchte mit den Apotheken in Dialog treten. „Beratung vor Retax“, laute die Devise. Dabei habe man bewusst diese ungewöhnliche Ansprache als Quiz gewählt, um aufzufallen. Wobei die Antworten allerdings nach Aussage des TK-Sprechers nicht erfunden sind, sondern tatsächlich aus den ausgewerteten Daten stammen.

Die TK führt so eine Aktion übrigens nicht zum ersten Mal durch. Bereits im Juli 2017 habe man sich mit einem vergleichbaren Schreiben an Apotheken gewandt, erklärte der Sprecher gegenüber DAZ.online. Damals seien es weniger als 100 gewesen. Die Rückmeldung sei überwiegend positiv gewesen, heißt es seitens der Kasse.

Klarer Rahmenvertrag

Eine Begründung bei „Akutversorgung“ und „pharmazeutischen Bedenken“  wird zwar empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich, damit die Kasse zur Zahlung verpflichtet ist. Laut aktuellem Rahmenvertrag darf darf nicht mehr retaxiert werden, wenn nur die Sonder-PZN und den entsprechenden Faktor aufs Rezept auf dem Rezept vermerkt ist.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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4 Kommentare

Praktikum ist notwendig!

von Uwe Hansmann am 01.04.2018 um 12:03 Uhr

Ich empfehle dem Kollegen Steimle von der TK ein mehrtägiges Praktikum in einer Apotheke. Da scheint er lange nicht gewesen zu sein. Das schärft den Blick für schlecht umsetzbare Rabattverträge. Kolleginnen und Kollegen haben hierzu viele Beispiele genannt. Was erlauben Krankenkassen? hätte Trappatoni gesagt. Seid froh, liebe Kassenvertreter, dass wir Eure Verträge für den Patienten orts- und zeitnah bei allen täglichen Wirrungen von Nicht-Lieferbarkeit, nicht kindgerechten Darreichungsformen, unterschiedlichen Freisetzungcharakteristiken etc.
in hervorragender Weise umsetzen! Frohe Ostern!

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Gehts noch TK

von Apotheker B am 28.03.2018 um 8:17 Uhr

Frau Borsch schrieb heute Morgen (28.03.) in ihrem Newsletter:

"Die Erklärung der TK, die es auf Nachfrage gab, man habe bewusst diese Ansprache (als Quiz) gewählt, um aufzufallen, trägt vermutlich nur bedingt dazu bei, den nachvollziehbaren Ärger der Apotheker zu mildern."

Ja wirklich Frau Borsch, recht ham´se, ... geht´s noch?
Der größte anzunehmende Ärger (GAÄ) entsteht nun man wenn den Pharmazeuten von der Seite her anquizt und noch nicht mal Fortbildungspunkte dafür anbietet.

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Wir tun was, aber wollen nicht (mit-)spielen?

von Bernd Jas am 27.03.2018 um 16:55 Uhr

Anscheinend hat sich in dem letzten Jahrzehnt doch was getan. Herr Dr. Brauer sprach mal von nur knapp 5% der Apotheken, die die Sonder-PZN überhaupt nutzten, das scheint sich offensichtlich etwas gesteigert zu haben. Wie wir zum wiederholten Mal (zum Ungemach der Kranken K.) sehen.
Je mehr Rabattverträge mit billigeren Preisen desto mehr Defekte und Sonder-PZN. Das ist kein böser Wille sondern die Folge.
Schreiben Ärzte für die Kinder Nasentropfen auf, sollen wir vertragsartig Nasenspray unter wechselnden Herstellern abgeben und umgekehrt. Das provoziert unter anderem die Sonder-PZN und ich frage mich ob man das nicht gleich bei Vertragsabschluss pharmazeutisch vernünftig regeln kann. Der HNO- bzw. Kinder-Arzt denkt sich schon was dabei wenn er eine Verordnung über konservierungsfreies Nasenspray ausstellt. Also "6" ... setzen.

Tun wir´s weiter,
denn das ist gescheiter.


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Die tun nichts, sie wollen nur spielen....

von Christiane Patzelt am 27.03.2018 um 12:02 Uhr

Ich selber hatte vor 2 Jahren persönlichen Besuch von der AOK Mordost -- man wollte sich mal intensiv darüber austauschen, warum denn die Verwendung der "6" so gehäuft in meiner Apotheke passiere....
Ich kann nur an jeden einzelnen Kollegen da draussen appelieren -- benutzen Sie die "6", denn das ist unser einziges Werkzeug, die Adhärenz mit dem Patienten zusammen zu erhalten/steigern!! Die Oxycodontabletten-Umstellung der Firma Aliud zeigt doch gerade wieder auf schönste Weise, wie schwer es für den Patienten zuhause sein kann/werden kann, wenn eine Umstellung auf nicht bekannte Firmen passieren. Schaut man sich die Bioverfügbarkeiten, die AUC bez. Freisetzung an, verstehe ich total, dass es immer wieder Firmen gibt, die die Menschen nicht vertragen. Schaut man sich bei neuroleptischen Säften die unterschiedlichen Dosierspritzen an, kann ich die Unsicherheiten verstehen -- startet doch schon bei Senkrechttropfer versus Neigungstropfer...Lassen Sie uns gemeinsam FÜR unsere pharmazeutische Kompetenzenfreiheit kämpfen. Der Patient kann es nicht und die Krankenkasse wird es nicht!!

Nutzen Sie mehr pharmazeutische Bedenken!! Nutzen Sie sie sinnvoll, nutzen Sie sie nachvollziehbar -- aber um Himmels willen: nutzen Sie sie!!

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