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Akutversorgung und pharmazeutische Bedenken
TK kritisiert „nicht angemessene Verwendung“ von Sonderkennzeichen
„Akutversorgung“ und „pharmazeutische Bedenken“ sind wichtige Werkzeuge der Apotheker, sich im begründeten Ausnahmefall über Rabattverträge hinwegzusetzen. Allerdings werden diese Sonderkennzeichen anscheinend nicht immer angemessen verwendet – das findet zumindest die Techniker Krankenkasse und möchte das Thema mit den Apothekern „diskutieren“.
Bei der Überprüfung von Rezeptabrechnungen will der TK aufgefallen sein, dass die Sonderkennzeichen „Akutversorgung“ und „pharmazeutische Bedenken“ nicht immer angemessen verwendet werden. Daher wendet sich Deutschlands größte Krankenkasse nun mit einem Schreiben an Apotheker. Besonders häufig würden „eine enge therapeutische Breite“, „eine zeitkritische Einnahme“ sowie eine „schnelle Versorgung“ als Gründe angegeben, heißt es dort. Die TK möchte nun wissen, wie die beiden Sonderkennzeichen verwendet werden und sich darüber mit den Apothekern austauschen. Als „Diskussionsgrundlage“ werden drei beispielhafte Fragen gestellt:
- Welcher Arzneistoff hat ihrer Meinung nach eine enge therapeutische Breite? Desloratadin, Theophyllin, Ethinyklestradiol/ Dienogest
- Die Einnahme welcher Arzneimittel schätzen Sie als besonders zeitkritisch ein? Amoxicillin, Acetylsalicylsäure, Simvastatin
- Welcher Arzneistoff lindert ihre Einschätzung nach säurebedingte Magenbeschwerden schnell? Omeprazol, Hydrotalcit, Pantoprazol
Man werde sich in den nächsten Tagen telefonisch melden und besprechen, ob es in der betreffenden Apotheke Auffälligkeiten gibt, schreibt die TK am Schluss.
TK: Beratung vor Retax
Die TK erklärt auf Nachfrage von DAZ.online, dass dieses Schreiben an weniger als 200 Apotheken ging. Und zwar solche, die überdurchschnittlich viele Sonderkennzeichen verwendeten. Man plane damit aber keine neue Retaxwelle, sondern möchte mit den Apotheken in Dialog treten. „Beratung vor Retax“, laute die Devise. Dabei habe man bewusst diese ungewöhnliche Ansprache als Quiz gewählt, um aufzufallen. Wobei die Antworten allerdings nach Aussage des TK-Sprechers nicht erfunden sind, sondern tatsächlich aus den ausgewerteten Daten stammen.
Die TK führt so eine Aktion übrigens nicht zum ersten Mal durch. Bereits im Juli 2017 habe man sich mit einem vergleichbaren Schreiben an Apotheken gewandt, erklärte der Sprecher gegenüber DAZ.online. Damals seien es weniger als 100 gewesen. Die Rückmeldung sei überwiegend positiv gewesen, heißt es seitens der Kasse.
Klarer Rahmenvertrag
Eine Begründung bei „Akutversorgung“ und „pharmazeutischen Bedenken“ wird zwar empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich, damit die Kasse zur Zahlung verpflichtet ist. Laut aktuellem Rahmenvertrag darf darf nicht mehr retaxiert werden, wenn nur die Sonder-PZN und den entsprechenden Faktor aufs Rezept auf dem Rezept vermerkt ist.
4 Kommentare
Praktikum ist notwendig!
von Uwe Hansmann am 01.04.2018 um 12:03 Uhr
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Gehts noch TK
von Apotheker B am 28.03.2018 um 8:17 Uhr
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Wir tun was, aber wollen nicht (mit-)spielen?
von Bernd Jas am 27.03.2018 um 16:55 Uhr
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Die tun nichts, sie wollen nur spielen....
von Christiane Patzelt am 27.03.2018 um 12:02 Uhr
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