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Impfstoffvereinbarung im Nordosten
Kinderärzte: Kassen und Apotheker ignorieren das Gesetz
Die Grippeimpfstoffvereinbarung zwischen Kassen und Apothekerverbänden im Nordosten der Republik steht weiter in der Kritik. Nun fürchten auch die Kinder- und Jugendärzte um die Versorgungssicherheit. Das Bundesgesundheitsministerium verweist darauf, dass das Vertragsmodell vergaberechtlich überprüft ist. Dennoch werde es die Entwicklung weiter verfolgen.
Die AOK Nordost hat federführend für alle gesetzlichen Kassen der Region mit den Landesapothekerverbänden von Berlin, Brandenburg und Mecklenburg eine Grippeimpfstoff-Vereinbarung für die kommende Saison 2018/2019 abgeschlossen. Diese sieht für die Apotheken eine Vergütung von 10,95 Euro pro Dosis eines tetravalenten Impfstoffs vor – vorausgesetzt, der Arzt verordnet generisch. Der Arzt kann aber auch namentlich verordnen. Dann muss jedoch eine Genehmigung der Kasse eingeholt werden.
Vor allem der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hat massive Kritik gegen die Vereinbarung erhoben. Denn de facto werde es durch eine weitere Rahmenvereinbarung zwischen einer Tochterfirma des Berliner Apotheker-Vereins und dem Hersteller Mylan wieder nur einen Anbieter geben, der die Versorgung übernimmt. Damit werde bestehendes Recht umgangen – schließlich habe der Gesetzgeber erst im vergangenen Jahr die exklusiven Rabattverträge für Impfstoffe abgeschafft. Zudem: Der Mylan-Impfstoff – Influvac Tetra –, der in der kommenden Saison erstmal auf den deutschen Markt kommt, kann erst ab dem 18. Lebensjahr verwendet werden. Andere Hersteller von Vierfach-Grippeimpfstoffen wollten sich nicht auf einen Rahmenvertrag zu diesen Bedingungen einlassen.
BVKJ: Gesonderte Anträge kaum zu bewältigen
Nun befürchtet auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), dass mit der Vereinbarung, die Versorgungssicherheit gefährdet wird. „Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es bei Produktionsausfällen oder höherer Nachfrage plötzlich zu Lieferengpässen kommen kann, wenn kein anderer Lieferant einspringen kann“, heißt es in einer Pressemeldung des BVKJ. Die Politik habe es den gesetzlichen Kassen daher ausdrücklich per Gesetz verwehrt, mit Impfstoff-Herstellern exklusive Rabattverträge abzuschließen. „Wir finden es unglaublich, dass die Kassen und Apothekerverbände das Gesetz ignorieren und sich damit herausreden, Ärzte könnten weiterhin Grippeimpfstoffe aller am Markt befindlichen Hersteller verordnen“, so der Verband. „Solche Verordnungen müssen bei den Kassen eigens beantragt werden – ein nicht zu bewältigender Aufwand, wenn das Wartezimmer voller kranker Patienten sitzt“. Außerdem sei fraglich, ob auf die theoretische Chance hin, dass vielleicht auch ein paar teurere Impfstoffe geordert würden, Mitbewerber von Mylan in eine derart aufwändige Produktion gehen. Der BVKJ betont: „Für uns zählt das Wohl unserer Patienten mehr als eine marginale Kostenersparnis bei den Impfstoffen. Daher fordern wir die Kassen auf, bei dem Grippeimpfstoff für Erwachsene nicht auf einen einzelnen Hersteller zu vertrauen.“
1 Kommentar
Nur billig zählt eben !
von Ratatosk am 27.03.2018 um 18:34 Uhr
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