Zu den betroffenen Arzneimitteln zählen vor allem Opioide
mit den Wirkstoffen Fentanyl, Morphin und Oxycodon. Auch Substanzen wie
Prednisolon oder Clopidogrel gehören dazu. Des Weiteren wird zum 1. April
erstmals für Infliximab ein Festbetrag festgelegt.
Dr. Hermann Kortland,
stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der
Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH), kritisiert die Jahr für Jahr sinkenden Erstattungshöchstgrenzen und erklärt: „Die immer niedrigeren Preise haben zur Folge, dass Arzneimittel-Hersteller
nicht mehr wirtschaftlich zum Festbetrag produzieren können. Deshalb werden die
Arzneimittel oftmals aufzahlungspflichtig oder müssen im schlechtesten Fall vom
Markt genommen werden und stehen der Patientenversorgung nicht mehr zur
Verfügung“.
Auch neue Rabattverträge treten in Kraft
Zeitgleich zu den
kassenübergreifenden Festbetragsanpassungen treten zum 1. April auch
kassenspezifische Rabattverträge neu in Kraft, die dazu führen können, dass
Patienten sich von ihrem gewohnten Präparat auf ein neues Medikament umstellen
müssen. So haben die Allgemeinen
Ortskrankenkassen (AOK) nach eigenen Angaben mehr als 100 Wirkstoffe mit mehr
als zwei Milliarden Euro Umsatz pro Jahr vergeben, darunter der Pantoprazol und
Metamizol. Auch die DAK Gesundheit hat Open-Book-Verträge zum 1. April
geschlossen. Die Techniker Krankenkasse (TK) hatte bereits zum 1. März mehr als
100 Fachlose in Rabattverträgen für die Versorgung ihrer Versicherten vergeben.
Durch die Umstellung auf ein anderes Rabattarzneimittel kann sich auch die
Zuzahlungshöhe ändern.
3 Kommentare
Die Zuzahlungsberatung derzeit wichtiger als Arzneimittelberatung!
von Heiko Barz am 29.03.2018 um 12:56 Uhr
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Aber so was von sonnenklar
von Bernd Jas am 28.03.2018 um 13:16 Uhr
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ist wieder klar
von Karl Friedrich Müller am 28.03.2018 um 12:27 Uhr
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