Zu kurze Frist im Vergabeverfahren

Anbau von Medizinalhanf in Deutschland verzögert sich

Berlin - 29.03.2018, 10:20 Uhr

Der Vergabesenats am OLG Düsseldorf  hat der BfArM-Ausschreibung zum Cannabis-Anbau einen Strich durch die Rechnung gemacht. (Foto: William Casey / stock.adobe.com)

Der Vergabesenats am OLG Düsseldorf  hat der BfArM-Ausschreibung zum Cannabis-Anbau einen Strich durch die Rechnung gemacht. (Foto: William Casey / stock.adobe.com)


Bis zum Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke in Deutschland wird mehr Zeit vergehen als vom Bund geplant. Das Oberlandesgericht Düsseldorf stoppte am späten Mittwochnachmittag das Vergabeverfahren um den Anbau und die Lieferung von zunächst 6,6 Tonnen Cannabis. Es untersagte dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, einen Zuschlag zu erteilen, wie ein Gerichtssprecher sagte. Eigentlich war die erste Ernte unter staatlicher Aufsicht für 2019 geplant.

Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am gestrigen Mittwoch über vier Vergabenachprüfungsverfahren verhandelt, bei denen es um die Vergabe eines Auftrags zum Anbau, zur Weiterverarbeitung, Lagerung, Verpackung und Lieferung von Cannabis zu medizinischen Zwecken ging. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte diesen ausgeschrieben. Mehr als 100 Bewerber beteiligten sich an dem Verfahren – einige wurden daraufhin zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Vier Unternehmen beziehungsweise Bietergemeinschaften, die nicht zum Zuge kamen, stellten daraufhin Nachprüfungsanträge vor der Vergabekammer des Bundes. Dabei rügten die Unternehmen unterschiedliche Punkte der Vergabe. Die Anträge wurden bereits  im vergangenen Jahr zurückgewiesen. Daraufhin zogen die Unternehmen mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde vor das Oberlandesgericht.

Zu kurze Frist

Nun hatte eines der Unternehmen mit dieser Beschwerde Erfolg. Es rügte, dass das BfArM durch die Verweigerung einer Fristverlängerung den Wettbewerb verzerrt und den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt habe (VII Verg 40/17, Entscheidung de Vergabekammer: VK 1 - 69/17). Hier hatte der Vorsitzende Richter Heinz-Peter Dicks schon zum Auftakt der Verhandlung kritisiert, das BfArM habe die Frist beim Vergabeverfahren zu kurz bemessen. „Diese Frist hätte verlängert werden müssen“, sagte Dicks.

Die Rechtsanwältin Heike Dahs, die das BfArM vertrat, warnte indes davor. Ein Stopp oder eine Wiederaufnahme der Vergabe sei „für die Versorgung der Patienten sehr schlecht“, wie sie erklärte. Damit werde der für 2019 vorgesehene Termin nicht gehalten werden können.

Enttäuschung beim BfArM

Die übrigen drei Beschwerden, die sich auf andere Aspekte der Vergabe bezogen, lehnte das Gericht ab. Doch schon die eine Entscheidung gegen das BfArM macht die Ausschreibung hinfällig. Ein weiteres Rechtsmittel ist nicht möglich. Das BfArM reagierte entsprechend enttäuscht. Das Ziel der Ausschreibung könne nun nicht mehr erreicht werden. Die Beschlussbegründung werde nun geprüft, anschließend werde die Behörde „die notwendigen Entscheidungen treffen, um schnellstmöglich ein neues Ausschreibungsverfahren starten zu können“.

Cannabis auf Kassenkosten gibt es seit einem Jahr. Seither wächst die Nachfrage nach Medizinalhanf. Der Staat möchte die als Arznei legalisierte Droge mit Qualitätsstandards in Deutschland angebaut sehen und strebt die Eigenversorgung an. Bisher wird Medizin-Cannabis vor allem aus Kanada und den Niederlanden importiert. Dabei werden auch immer wieder Engpässe beklagt.


dpa-AFX / ks
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