Trinknahrung

DAK will Versicherte aus der Apotheke weglotsen

Stuttgart - 03.04.2018, 17:15 Uhr

Die DAK hat neue Verträge über Trinknahrung geschlossen. (Foto: DAK)

Die DAK hat neue Verträge über Trinknahrung geschlossen. (Foto: DAK)


Versicherte der DAK haben in diesen Tagen ein Schreiben erhalten, in dem sie auf neue Vertragspartner bei der Versorgung mit Trinknahrung hingewiesen werden. Bei diesen könnten Patienten seit dem 1. April ihre Trinknahrung beziehen, heißt es. Erst ganz am Schluss findet sich der Hinweis, dass alternativ die Produkte auch weiterhin aus der Apotheke bezogen werden können. 

Die DAK informiert derzeit ihre Versicherten über neue Vertragspartner für Trinknahrung ab dem 1. April. Diese bieten, so schreibt die DAK, „besonderen Service“. Nämlich:

  • die Auswahl zwischen allen verfügbaren Produkten
  • einen Probierkorb bei Neueinstellung oder bei Bedarf
  • Bundesweite und schnelle Lieferung, wobei „schnell“ nicht genauer spezifiziert ist
  • 24-Stunden-Beratung
  • medizinische Beratung durch qualifiziertes Personal
  • zudem müssen die Patienten nur die gesetzliche Zuzahlung bezahlen.

Weiter heißt es: Patienten finden diese neue Partner im Internet unter www.dak.de/hilfsmittellotse unter dem Stichwort Trinknahrung – die übrigens nicht zu den Hilfsmitteln zählt, sondern zu den Lebensmitteln. Genau gesagt ist sie ein sogenanntes Diätetikum. 

Für den Patienten kaum Vorteile

Zum Schluss findet sich in dem Schreiben der Hinweis, dass alternativ die Nahrungen auch über die Apotheke bezogen werden können. Denn die Abgabe sogenannter Elementardiäten, auch Trinknahrungen genannt, zulasten der Ersatzkassen ist im Arzneiversorgungsvertrag zwischen deren Spitzenverband (vdek) und dem Deutschen Apotheker Verband geregelt. Und der gilt nach wie vor – auch für die DAK. Ein Beitritt zu einer Liefervereinbarung ist demnach für Apotheken nicht notwendig. 

Abrechnen kann die Apotheke hierfür den Apothekeneinkaufspreis plus 3 Prozent plus 6,38 Euro. Welchen Preis die DAK mit ihren neuen Partnern vereinbart hat, ist nicht bekannt. Dass die Kasse bei der Belieferung durch die Versorgungsunternehmen einen Preisvorteil hat, davon ist wohl auszugehen. Interessant ist allerdings, dass, wenn man mit dem Hilfsmittellotsen nach Anbietern von Trinknahrung um Umkreis sucht, Apotheken nicht angezeigt werden, sondern lediglich die anderen Dienstleister.

Wirkliche Anreize für den Patienten, die Nahrung anderweitig zu beziehen, außer er legt Wert auf 24-Stunden-Beratung, gibt es derzeit nicht. Den „besonderen Service“ bieten Apotheken in der Regel auch. Da diese weiterhin Vertragspartner sind, kann die Kasse sie nicht außen vor lassen. 

Laut Aussage des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg ist dieser Markt heiß umkämpft. Man selbst habe erst eine neue Vereinbarung mit der örtlichen AOK geschlossen, aber zu schlechteren Bedingungen als die vorherige, erklärte eine Sprecherin.

Diätetika

Diätetika im Sinne der Diätverordnung (§ 1 Abs. 4a  Erster Abschnitt, Allgemeine Vorschriften) sind diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten); Erzeugnisse, die auf besondere Weise verarbeitet oder formuliert und für die diätetische Behandlung von Patienten bestimmt sind. Sie dienen der ausschließlichen oder teilweisen Ernährung von Patienten […] für deren diätetische Behandlung eine Modifizierung der normalen Ernährung, andere Lebensmittel für eine besondere Ernährung oder eine Kombination aus beiden nicht ausreichen. Bilanzierte Diäten werden unterteilt in

  • vollständige bilanzierte Diäten, die […] die einzige Nahrungsquelle […] darstellen können
  • ergänzende bilanzierte Diäten, die sich nicht für die Verwendung als einzige Nahrungsquelle eignen.

In der ABDA-Datenbank sind verordnungsfähige Produkte in der Regel durch die Angabe „Lebensmittel (Diätetikum gemäß § 31 SGB V)" besonders gekennzeichnet.

Quelle: DAP


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


1 Kommentar

Warum drehen wir den Spieß nicht um?

von Hummelmann am 03.04.2018 um 18:56 Uhr

Auch Apothekenmitarbeiter könnten Einfluss darauf nehmen in welcher Krankenkasse die Kunden sich versichern. Wir könnten ja ganz objektiv informieren, wo sie besser aufgehoben wären.
Oder noch besser:
Die ABDA gründet eine BKK Apotheke und wir lotsen die attraktiven Versicherten direkt dorthin. Bei 4 Millionen Kontakten pro Tag sollte sich so eine Standeseigene Krankenkasse rasch mit Leben füllen...

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.