Teure Generika in der Schweiz

Festbetragssystem könnte bald Formen annehmen

Remagen - 05.04.2018, 10:15 Uhr

In der Schweiz könnte es schon bald ein neues Preisbildungssystem für Arzneimittel geben. (Foto: Imago)

In der Schweiz könnte es schon bald ein neues Preisbildungssystem für Arzneimittel geben. (Foto: Imago)


In der Schweiz sind die schon vor rund vier Jahren anvisierten Pläne, für wirkstoffgleiche Arzneimittel ein Referenzpreissystem einzuführen, wieder aufgegriffen worden. Der Druck ist groß, denn Generika sind dort erheblich teurer als in vielen anderen Ländern und haben derzeit nur einen vergleichsweise geringen Marktanteil. Da gibt es viel zu sparen.

Die Schweizer Pläne zur Einführung eines Festbetragssystems kommen zum jetzigen Zeitpunkt nicht überraschend. Bereits im Juni 2014 hatte der Bundesrat einen entsprechenden Beschluss gefasst. Die Vernehmlassung (Anhörung) zur Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung sollte ursprünglich im 2016 eröffnet werden und die Änderungen per 2019 in Kraft treten. Beides wurde dann um ein Jahr nach hinten verschoben.

Kostendämpfungsprogramm verabschiedet

Nun hat der Schweizer Bundesrat auf seiner Sitzung vom 28. März 2018 ein größeres Kostendämpfungsprogramm verabschiedet, mit dem die Pläne noch in diesem Jahr Form annehmen könnten. Das umfassende Programm greift insgesamt 38 Vorschläge auf, die eine international besetzte Expertengruppe im Herbst 2017 vorgelegt hat. Die Reform soll nicht in einem Rutsch, sondern in zwei Paketen auf den Weg gebracht werden. Das erste Paket, das die Einführung des Referenzpreissystems (Festbetragssystems) bei Arzneimitteln beinhaltet, soll im Herbst 2018 in das Anhörungsverfahren geschickt werden. 2019 soll dann ein zweites Paket folgen.

Weit überhöhte Generikapreise

Nach dem jüngsten Auslandpreisvergleich von Generika und patentabgelaufenen Originalmedikamenten des Preisüberwachers im Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung von Anfang November 2017 sind die Schweizer Preise für Nachahmerpräparate weiterhin stark überhöht.

So soll das günstigste Generikum mit demselben Wirkstoff basierend auf dem durchschnittlichen Preisniveau in 15 europäischen Vergleichsländern zweieinhalbmal so viel kosten. Patentabgelaufene Originalmedikamente sollen um 60 Prozent über dem durchschnittlichen Auslandpreisniveau liegen. Der Preisüberwacher macht hierfür vor allem die Regeln für die Preisfestsetzung verantwortlich. Anders als bei den Originalmedikamenten wird der Preis für Generika nicht mit einem Auslandpreisvergleich ermittelt, sondern über den Schweizer Preis des wirkstoffgleichen Originalpräparats. Je nach Umsatz des Originals müssen die Generika bei Neuaufnahme einen Mindestabstand von 20-70 Prozent zum Original einhalten. Ein echter Preiswettbewerb unter den Generikaherstellern habe sich damit bislang nicht etablieren können, stellt der Preisüberwacher fest. 



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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