- DAZ.online
- News
- Politik
- Spahn will Testphase des ...
Verordnungsentwurf
Spahn will Testphase des elektronischen Medikationsplanes flexibilisieren
Dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen schneller vorankommt, ist eins der drei Top-Ziele des neuen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU). In dieser Sache veranlasst das von ihm geführte Ministerium nun einen ersten, kleinen Schritt: Es will eine Verordnung aufheben, in der die Anforderungen an Erprobungen digitaler Prozesse definiert werden. Das Ministerium will erreichen, dass unter anderem der elektronische Medikationsplan schneller und flexibler getestet werden kann.
Die ambulante ärztliche Versorgung, die Pflege und die Digitalisierung des Gesundheitswesens – das sind die drei wichtigsten Themen, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn seiner eigenen Aussage nach in dieser Legislaturperiode auf der Agenda hat. Was die Digitalisierung betrifft, sagte Spahn bei seinem Amtsantritt: „Ich möchte, dass wir die nächsten dreieinhalb Jahre das Ding endlich so hinkriegen, dass Patienten, Ärzte, Pflegekräfte einen Mehrwert spüren, weil es Versorgung besser macht. Das möchte ich noch stärker, als es in den letzten Jahren der Fall war, in den Fokus nehmen.“
Spahns Problem: Deutschland hinkt bei den digitalen Lösungen im Gesundheitswesen den meisten europäischen Ländern meilenweit hinterher. Und die dafür zuständige Gematik, in der Ärzte, Apotheker und Krankenkassen gemeinsam die Telematikinfrastruktur entwickeln, gilt als langsam und träge. Auch deswegen haben inzwischen die TK und die AOK mit eigenen elektronischen Patientenakten Fakten geschaffen.
Alte Erprobungs-Verordnung soll abgeschafft werden
Nun will das von Spahn geführte BMG zumindest die Tesphasen aller weiteren Digital-Vorhaben flexibilisieren. In dieser Woche verschickte das Ministerium einen Verordnungsentwurf an die in der Gematik beteiligten Fachverbände. Der Entwurf, der DAZ.online vorliegt, sieht die Aufhebung einer anderen Verordnung vor – es geht um die „Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte“. Diese Regelungen hatte das BMG 2005 erlassen, um damals die Inbetriebnahme und Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte voranzubringen. Denn auch schon damals hatten die Prozesse zur Einführung der eGK bei der Gematik gestockt.
Konkret wurde in dieser Verordnung damals geregelt, wie die Erprobung der einzelnen Module – etwa das Versichertenstammdatenmanagement – genau ablaufen muss, welche Anforderungen es an die Testphasen gibt. In der neuen Aufhebungsverordnung schreibt das BMG nun richtigerweise, dass die Tests an der eGK alle abgeschlossen seien und kommt daher zu dem Schluss, dass es die genauen Vorgaben zur Erprobung nicht mehr braucht. Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber mit dem E-Health-Gesetz dazu übergegangen ist, die Digitalisierung nicht mehr durch eigene Verordnungen, sondern durch Fristen und Sanktionen voranzutreiben. Das heißt: Anstatt der Gematik klare Vorgaben zu machen, wie sie etwas umzusetzen hat, wurden ihr und ihren Gesellschaftern schlichtweg Daten gesetzt, bis zu denen eine Lösung zu funktionieren hat.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.