Schutzimpfungs-Richtlinie angepasst

Vierfach-Grippeimpfstoff wird reguläre Kassenleistung

Berlin - 05.04.2018, 12:20 Uhr

Der G-BA passt die Schutzimpfungs-Richtlinie an. (Foto: G-BA)

Der G-BA passt die Schutzimpfungs-Richtlinie an. (Foto: G-BA)


Der Gemeinsame Bundesausschuss hat grünes Licht für die Vierfach-Grippeimpfung auf Kassenkosten gegeben. Ab der nächsten Saison haben gesetzlich Versicherte einen verbindlichen Anspruch, mit dem quadrivalenten Influenzaimpfstoffs geimpft zu werden.

Nun steht es fest: Die Grippeschutzimpfung für gesetzlich Krankenversicherte wird in der Impfsaison 2018/2019 grundsätzlich mit einem Vierfach-Impfstoff erfolgen. Nachdem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 22. Februar 2018 die Antigenkombination des Impfstoffs für die Saison 2018/2019 bekannt gegeben hat, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am heutigen Donnerstag die weiteren Voraussetzungen geschaffen. Bislang gab es für die Krankenkassen keine verbindliche Regelung, ob für die Influenza-Impfung ein Drei- oder Vierfach-Impfstoff zu verwenden ist. Beide Möglichkeiten waren in Übereinstimmung mit den bisherigen STIKO-Empfehlungen zulässig. Doch viele Kassen haben noch Rabattverträge mit Herstellern über trivalente Impfstoffe. Auch wenn der Gesetzgeber diese exklusiven Rabattverträge mittlerweile abgeschafft hat – die Kassen wollten die bestehenden Verträge bis zum Schluss auskosten. Gerade angesichts der starken Grippewelle in diesem Winter wurde der Ruf nach dem breiter wirksamen Vierfach-Impfstoff jedoch immer lauter.

Am 11. Januar sprach auch die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) eine Empfehlung für den quadrivalenten saisonalen Influenzaimpfstoff aus. Zu den Änderungen der STIKO-Empfehlungen hat der G-BA innerhalb von drei Monaten nach ihrer Veröffentlichung eine Entscheidung zu treffen. Das ist nun geschehen. Mit einer Präzisierung der Schutzimpfungs-Richtlinie gehören Vierfach-Grippeimpfstoffe in Kürze zum Leistungskatalog der GKV.

G-BA: Hersteller haben genügend Vorlauf

„Diese Entscheidung richtet sich – anders als vielfach auch öffentlich gemutmaßt – nicht auf die Impfsaison 2017/2018, sondern auf die kommende“, kommentierte der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken den Beschluss. Damit spielt er nicht zuletzt auf eine Auseinandersetzung zu diesem Thema mit dem FDP-Bundestagsabgeordneten Andrew Ullmann an, der Hecken zuletzt scharf kritisiert hatte. Der G-BA verweist darauf, dass aufgrund der langwierigen Produktionsverfahren die WHO bereits weit vor Beginn einer Grippesaison über die Antigenkombination des Impfstoffs entscheide. Mit Vorliegen der Entscheidung der WHO und dem Beschluss des G-BA hätten die Hersteller nun genügend Vorlauf, um den benötigten Impfstoff bis zum Beginn der nächsten Impfsaison im kommenden Herbst in ausreichendem Umfang zu produzieren.

Der Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie wird jetzt dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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