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Homöopathie, Selektivverträge, Bonusprogramme
Kassenaufsicht kritisiert Profitstreben der Krankenkassen
Die Aufsichtsbehörde der bundesweit agierenden Krankenkassen, das Bundesversicherungsamt, hat sich für eine grundlegende Reform der sogenannten „Satzungsleistungen“ der Krankenkassen ausgesprochen. Unter anderem fordert die Behörde, dass Kassen nur noch Leistungen erstatten dürfen, für die es eine wissenschaftliche Evidenz gibt. Das BVA ermahnt die Kassen zudem, mehr Körperschaft öffentlichen Rechts und weniger profitgesteuertes Unternehmen zu sein.
Um den Wettbewerb untereinander zu intensivieren, dürfen die Krankenkassen ihren Versicherten seit einigen Jahren sogenannte „Satzungsleistungen“ anbieten – das sind Leistungen, die nicht Teil des gesamten GKV-Leistungskataloges sind und aufgrund „unternehmerischer“ Entscheidungen innerhalb der Krankenkassen freiwillig erstattet werden. So dürfen die Kassen beispielsweise OTC-Medikamente, osteopathische Behandlungen oder auch Homöopathie erstatten. Im Jahr 2016 gaben die Kassen insgesamt mehr als 340 Millionen Euro dafür aus – also etwa 4,76 Euro pro Versicherten. An den Gesamtausgaben haben die Satzungsleistungen einen Anteil von rund 0,16 Prozent.
Vor wenigen Tagen hat das Bundesversicherungsamt, das mit der Aufsicht der bundesweit agierenden Krankenkassen (also zum Beispiel Barmer und TK) betraut ist, einen „Sonderbericht zum Wettbewerb in der GKV“ veröffentlicht. Zur Erklärung: Insbesondere die TK und die Barmer sind sehr aktiv bei der Erstattung von homöopathischen Leistungen. TK- und Barmer-Versicherte können auf Basis von Verträgen zwischen ihrer Kasse und den Ärzten mehrere homöopathische Therapien und Behandlungen bei Medizinern wahrnehmen.
BVA: Eigentlich wollen die Kassen das gar nicht
In seinem Bericht bezweifelt das BVA allerdings, dass es außer den wettbewerblichen Gründen noch andere Gründe für die Erstattung solcher Leistungen gebe. So heißt es in dem 160-Seiten-Papier unter anderem: „Viele Krankenkassenvertreter berichteten, dass sie zusätzliche Leistungen wie Osteopathie oder Homöopathie aufgrund des Drucks im Wettbewerb anbieten, obwohl sie selbst diesen Leistungsangeboten eher kritisch gegenüber stehen.“ Und weiter: „Die Einführung erfolgt selbst dann, wenn die Krankenkasse inhaltlich skeptisch zu einzelnen Leistungen wie z.B. Osteopathie und Homöopathie steht, da der Wettbewerbsdruck und die Nachfragen der Versicherten zu stark sind.“
Das BVA geht sogar davon aus, dass sich das Angebot solcher Leistungen negativ auf andere – wichtige – Therapien und Behandlungen auswirke. Denn: „So bieten die Krankenkassen etwa keine Zusatzleistungen im Bereich der Rehabilitation an. Dafür schaffen sie aber gezielt Angebote, deren medizinische Wirksamkeit nicht sicher nachgewiesen oder Regelleistungen kaum überlegen ist“, heißt es in dem Bericht. Die Behörde hinterfragt daher das gesamte System der Satzungsleistungen. Es sollte darüber nachgedacht werden, ob diese „nicht besser in Gänze beziehungsweise zumindest teilweise aus dem Gesetz gestrichen werden sollten.“ Und: Herausragende Vorteile für die GKV-Versicherten seien nicht erkennbar.
6 Kommentare
Hauptsache es hilft.
von Nils am 10.04.2018 um 14:47 Uhr
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AW: Hauptsache es hilft
von sinister am 11.04.2018 um 23:46 Uhr
AW: Hauptsache es hilft
von Stefan am 09.05.2018 um 16:00 Uhr
Zurück zur Verantwortung
von Reinhard Rodiger am 10.04.2018 um 11:37 Uhr
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Regelleistungen - Satzungsleistungen
von Hermann Eiken am 09.04.2018 um 23:41 Uhr
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Die Kassenaufsicht verstehe ich nicht
von Hummelmann am 09.04.2018 um 19:50 Uhr
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