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Nach der Schiedsstellenentscheidung
Zyto-Apotheker fordern Kündigung der Hilfstaxe Anlage 3
Ende April soll die DAV-Mitgliederversammlung eine Entscheidung über die Hilfstaxe herbeiführen: Soll der Deutsche Apothekerverband den Vertrag mit dem GKV-Spitzenverband kündigen? Und wenn ja, gänzlich oder in Teilen? Die kürzlich in Bayern neu gegründete Arbeitsgemeinschaft Parenterale Zubereitungen hat dazu eine klare Meinung. Sie fordert eine Kündigung der Anlage 3 der Hilfstaxe.
Im Januar endete das Ringen um neue Preise für parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie in der Anlage 3 zur Hilfstaxe in einem Schiedsspruch. Die Apotheker nahmen diesen bekanntlich alles andere als gut auf – der Deutsche Apothekerverband klagt bereits gegen den Beschluss.
Kündigung in verschiedenen Varianten
In den Wochen danach ist zudem von verschiedenen Seiten die Forderung laut geworden, die Hilfstaxe zu kündigen. Während der Chef des Hamburger Apothekervereins Dr. Jörn Graue die komplette Kündigung fordert, will der Hessische Apothekerverband alle Anlagen außer der Anlage 3 kündigen. Die dritte Variante – die alleinige Kündigung der Anlage 3 – hatte der Verband Zytostatika herstellender Apothekerinnen und Apotheker (VZA) ins Spiel gebracht. Nun soll die DAV-Mitgliederversammlung am 27. April über das weitere Vorgehen entscheiden.
Indessen hat die Arbeitsgemeinschaft Parenterale Zubereitungen (ARGE PareZu) Position bezogen. Diese hatte sich kürzlich aus einer Gruppe aktiver Zyto-Apotheker in Bayern gegründet. Bei ihrer Gründungversammlung ging es auch um die Kündigung der Hilfstaxe. Dabei kam es „nach einer leidenschaftlich geführten Diskussion“ zu einer eindeutigen Positionierung, wie die Initiatoren der Arbeitsgemeinschaft, Dr. Thomas Wellenhofer und Dr. Franz Stadler, mitteilen. Von den anwesenden 27 Apothekenvertretern stimmten 25 für eine Kündigung der Hilfstaxe Anlage 3 zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Zwei Apotheker enthielten sich der Stimme.
Eine „unumgängliche Konsequenz“
Die Landesapothekerverbände sind in puncto Hilfstaxe offenbar gespalten. Möglicherweile befürchten einige Auswirkungen auf andere in der Hilfstaxe geregelte Bereiche, etwa die Substitution. Gerade deshalb ist aus Sicht der ARGE PareZu eine komplette Neuordnung der Hilfstaxe Anlage 3 die einzig gangbare Lösung. „Der Schiedsspruch zur Hilfstaxe enthält gravierende inhaltliche Fehler und muss allein deshalb korrigiert werden“, heißt es in einer Mitteilung. Besonders die rückwirkende Gültigkeit ab 1. November 2017 stelle ein unkalkulierbares finanzielles Risiko für die betroffenen Apotheken dar. Zudem sei die im Schiedsbeschluss vorgesehene pauschale Rabattierung von Originalia nicht zu erzielen. Dies werde indirekt zu Qualitätseinbußen bei der Herstellung führen. All dies lehnen die Zyto-Apotheker ab. Ihre Schlussfolgerung: „Das gesamte System muss wieder auf solide Füße gestellt werden. Dazu ist eine Kündigung der Hilfstaxe Anlage 3 die logische und unumgängliche Konsequenz“.
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