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Retax-Quickie
Import mit Aut-idem-Kreuz – und nun?
Soll ein Patient ein bestimmtes Präparat, zum Beispiel das
Original oder das eines bestimmten Generikaherstellers, erhalten, ist das
Aut-idem-Kreuz eine Möglichkeit, einen Austausch zu verhindern. Häufig wird das Kreuz auch in Verbindung mit
einem bestimmten Import aufgebracht. Darf man dann tatsächlich nur diesen Import abgeben?
Stuttgart – 19.04.2018, 15:35 Uhr

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Werden die Apotheken digital abgeschafft?
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Einzelimport – was Apotheker wissen müssen
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aus dem Ausland importieren? Braucht man immer ein Rezept? Oder nur bei
Verschreibungspflichtigem? Darf man Importarzneimittel an Lager halten? Übernimmt die Kasse die Kosten? Und
welche Dokumentationspflichten gibt es? Beim
Einzelimport nach § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz ist einiges zu beachten.
Wann muss die Apotheke den Hersteller-Rabatt beachten?
Leider kann man sich in der Apotheke nicht nur der Beratung widmen, sondern muss sich auch mit allerlei Formalien herumschlagen, die mal mehr und mal weniger nachvollziehbar sind. Im „Retax-Quickie“, der in Zukunft im Wechsel mit dem „Beratungs-Quickie“ erscheinen wird, stellen wir Ihnen Fallstricke, Besonderheiten und Absurditäten vor. Diese Woche geht es darum, wann die Apotheke den Hersteller-Rabatt beachten muss.
Sozialgericht räumt Aut-idem-Kreuz den Vorrang ein
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Reimport umgehen, wenn der Arzt das Aut-idem-Kreuz gesetzt hat,
aber ein Rabattvertrag über das Originalpräparat besteht? Die gängige
Auffassung lautet: Der Rabattvertrag hat vor dem Aut-idem-Kreuz Vorrang –
denn bei Original und Import handelt es sich letztlich um das gleiche
Arzneimittel. Das Sozialgericht Bremen hat nun allerdings anders entschieden –
zugunsten des Apothekers.
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