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Bundestag
Apotheker startet Petition für das Rx-Versandverbot
Das Verbot des Versandes mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln steht nicht ganz oben auf der Prioritätenliste der Regierung. Wann oder ob es überhaupt auf die Tagesordnung kommt, ist völlig unklar. Christian Redmann, Apotheker aus Ebermannstadt, wollte sich nicht damit abfinden, abzuwarten und der Dinge zu harren. Er hat eine Petition für das Rx-Versandverbot an den Deutschen Bundestag gestartet.
Seit dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung mehrere Petitionen haben sich mit dem Arzneimittel-Versandhandel beschäftigt. So startete beispielsweise am 22. Februar 2018 eine, in der der Deutsche Bundestag aufgefordert wurde, zu beschließen, dass der Versandhandel von verschreibungspflichtigen Medikamenten erhalten bleiben soll. Bereits etwas länger als ein Jahr zuvor gab es eine Petition mit dem gleichen Ziel. Beide scheiterten. 91 beziehungsweise 1568 Unterstützer unterzeichneten.
Seit dem gestrigen Montag gibt es eine weitere Petition – und zwar diesmal eine, die sich für das Rx-Versandverbot einsetzt. Sie ist überschrieben mit dem Titel „Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel -
Stellungnahme zum Koalitionsvertrag“. Die Forderung: einerseits das klare Bekenntnis des amtierenden Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) zum Koalitionsvertrag und andererseits die zeitnahe Umsetzung des Verbots unter Ausschöpfung aller (europa-)rechtlichen Möglichkeiten.
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Im Petitionstext heißt es, dass sich die deutsche Apothekerschaft seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Gültigkeit der Arzneimittelpreisverordnung für rezeptpflichtige Arzneimittel in existenziellen Nöten befinde. Das gefährde in Zukunft die gesamte deutsche Gesundheitsversorgung durch Apotheken vor Ort.
Das Versandverbot rezeptpflichtiger Arzneimittel sowie die Durchsetzung der Gültigkeit der Arzneimittelpreisverordnung auch für ausländische Versender stellt nach Ansicht des Inititators die einzige Option dar, die sichere, redundante und qualitativ hochwertige Versorgung der Patientenschaft in all ihren Belangen (Individualrezepturen, Nacht- und Notdienste insbesondere an Sonn- und Feiertagen, Spezialversorgungen wie die palliative Versorgung) aufrechtzuerhalten, zu sichern und damit dem gesetzlich verankerten Versorgungsauftrag nachzukommen.
2 Kommentare
Wählerstimmen
von Holger am 13.05.2018 um 18:39 Uhr
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Wahlversprechen
von Conny am 09.05.2018 um 12:45 Uhr
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