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Datenschutzgrundverordnung
Verband stoppt Facebook-Hilfen für Apotheker
Die am 25. Mai in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wirft ihre Schatten voraus: Schon jetzt merken nicht nur die Apotheker, sondern auch deren Verbände und Kammern, dass einiges geändert werden muss. Jüngstes Beispiel: Die Landesapothekerverbände Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz müssen nun ein Projekt stoppen, bei dem sie mehr als 350 Apotheken bei der Gestaltung ihrer Facebook-Seite unterstützen.
Wer seine Kunden über das Internet erreichen will, kommt an Facebook eigentlich nicht mehr vorbei. Auch viele Apotheken haben daher schon eine eigene Facebook-Seite, auf der sie Werbung machen oder Gesundheits-Tipps und Ratgeber-Beiträge veröffentlichen. Da die Facebook-Pflege nicht eine der Kernkompetenzen des Apothekers ist und oftmals neben der Versorgung schlichtweg keine Zeit für PR-Maßnahmen bleibt, bieten die Apothekerverbände Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg schon seit einiger Zeit eine Dienstleistung an.
Der Service nennt sich „Social Relation Management“ und funktioniert, indem die jeweilige Apotheke dem Verband das Administrationsrecht an der eigenen Seite überlässt. Im Verband arbeiten Apotheker und PR-Experten, die allgemein gültige, also nicht regional relevante, Beiträge rund um die Themen Gesundheit und Arzneimittelberatung gestalten. Um diese Beiträge nicht jeweils einzeln auf den Facebook-Seiten der Apotheken veröffentlichen zu müssen, nutzen die beiden Verbände im Südwesten ein Internet-Tool. Dieses Programm ermöglicht es den Verbänden, den gleichen Beitrag auf den Seiten aller teilnehmenden Apotheken zu posten. Für die Apotheker ist dieser Service kostenfrei – mehr als 350 Inhaber nutzen den Service laut den Verbänden.
Doch damit könnte nun bald Schluss sein. Nach Informationen von DAZ.online plant der Verband, diese Dienstleistung zumindest vorerst einzustellen. Der Grund: die am 25. Mai in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung. Frank Eickmann, der für beide Verbände spricht, erklärt dazu: „Die Maschine, die wir für diese Dienstleistung nutzen, steht außerhalb Europas, die Daten werden also nicht auf einem Server im EU-Gebiet gespeichert. Das ist laut DSGVO kritisch, daher müssen wir das einstellen.“
Für viele Apotheker dürfte das ein schmerzhafter Verlust sein: Schließlich waren die Nutzerzahlen zuletzt stark angestiegen – die Verbände hatten das Tool auch in ihren Mitgliedszeitschriften beworben. Eickmann verspricht aber, dass man daran arbeite. „Wir wissen, dass die Apotheker, die das Tool nutzen, sehr zufrieden sind und es gerne nutzen. Beide Verbände wollen daher nicht aufgeben und prüfen Alternativen.“ Welche das sein könnten, wollte der Verbandssprecher zunächst allerdings nicht verraten.
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Auch DAZ.online und die DAZ beschäftigen sich in den kommenden Tagen und Wochen intensiv mit dem Inkrafttreten der DSGVO. Unter der E-Mail-Adresse dsgvo@deutscher-apotheker-verlag.de haben alle Leserinnen und Leser derzeit die Möglichkeit, eine Frage an ein Team von namhaften Apothekenrechtsexperten zu stellen. Die Juristen werden die Fragen prüfen und gesammelt antworten – ebenfalls auf DAZ.online und in der DAZ.
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