DAV-Vorstand Thomas Dittrich

„Die Entlassrezepte waren bislang nicht wirklich alltagstauglich“

Berlin - 16.05.2018, 14:20 Uhr

DAV-Vorstand Thomas Dittrich macht auf die Erleichterungen für Apotheker in Sachen Entlassrezept aufmerksam. (Foto: ABDA)

DAV-Vorstand Thomas Dittrich macht auf die Erleichterungen für Apotheker in Sachen Entlassrezept aufmerksam. (Foto: ABDA)


Seit dem 1. Oktober 2017 können Klinikärzte ihren Patienten sogenannte Entlassrezepte ausstellen, um die Anschlussversorgung während der ersten Tage zu sichern. Für die Apotheker blieben allerdings viele Fragen offen. DAZ.online hatte bereits in der vergangenen Woche berichtet, dass der Deutsche Apothekerverband mit den Kassen neue Vereinbarungen in Sachen Rezept-Formalitäten und Packungsgrößen abgeschlossen hat, um Retax-Probleme zu vermeiden. Nun kommuniziert auch der DAV selbst diese Vereinfachungen für Apotheker.

Die vertraglichen Regeln zum Entlassmanagement traten bereits am 1. Oktober 2017 in Kraft. Immer wieder berichteten Apotheker aber über Unsicherheiten im Umgang mit den neuen Rezepten. Über systematische Retaxationen von Entlassrezepten ist bisher nichts bekannt, aber diese wären ohnehin erst nach vielen Monaten zu erwarten. Der DAV und der GKV-Spitzenverband haben daher nun eine Zusatzvereinbarung abgeschlossen, die einige Klarstellungen im Umgang mit den neuen Rezepten enthält. Dabei wurde auch eine Friedenspflicht für die Zeit vom 1. Oktober 2017 bis zum Inkrafttreten der neuen Regeln am 1. Mai 2018 vereinbart. Insbesondere ging es um formale Klarstellungen zur Vermeidung von Retaxationen. DAZ.online hatte darüber berichtet:

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Thomas Dittrich, Apothekerverbandschef in Sachsen und im DAV-Vorstand für dieses Thema zuständig, erklärt nun in einer Pressemitteilung nochmals, welche Vorteile die neue Vereinbarung für Apotheker hat: „Die Einführung des Entlassrezepts im vorigen Jahr war ein Schritt hin zu einer besseren Arzneimittelversorgung von Patienten, die aus dem Krankenhaus entlassen werden. Allerdings war das Instrument leider in einigen Punkten nicht wirklich alltagstauglich. Mit dem neuen Vertrag gibt es nun klare Regeln und vor allem bürokratische Entlastung für die Apotheken. Es kann ja nicht sein, dass eine Apotheke einen Patienten wieder in die Klinik zurückschicken muss, weil zum Beispiel eine Ziffer auf dem Vordruck fehlt und der betreffende Arzt gerade telefonisch nicht erreichbar ist.“

Vorteile der neuen Vereinbarung sind laut DAV, dass jetzt Klarheit darüber herrsche, welche Packungsgröße des verordneten Arzneimittels abgegeben werden soll und welche fehlenden Angaben von der Apotheke auf dem Entlassrezept ergänzt werden können.“ Und weiter: „Im Einzelnen heißt das, dass bei den rosa Rezepten mit dem Aufdruck ‚Entlassmanagement‘ nun jede Packung bis zum kleinsten definierten Packungsgrößenkennzeichen abgegeben werden kann. Apotheken können das für die Abrechnung wichtige Kennzeichen ‚4‘ im Statusfeld auf dem Rezept selbständig ergänzen. Auch bei vielen anderen kleinen Korrekturen kann künftig auf eine Rücksprache mit Krankenhausärzten verzichtet werden, die wegen des Schichtbetriebs oft nur schwer telefonisch zu erreichen sind.“

Dittrich zeigte sich zudem erfreut, dass man in dieser Thematik eine Einigung mit den Kassen gefunden hat, was angesichts des derzeitigen Verhandlungsklimas nicht selbstverständlich gewesen sei.  „In jüngster Zeit waren Verhandlungen mit den Krankenkassen oft schwierig. Aber dieser Vertrag zeigt, dass gute Kompromisse, die an erster Stelle den Patienten helfen, möglich sind“, so Dittrich.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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