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Marlene Mortler (CSU)
„Wer mit Cannabis erwischt wird, soll zwischen Bußgeld oder Beratung wählen“
Marlene Mortler ist für ihre restriktive Drogenpolitik bekannt. Nun überrascht die Drogenbeauftragte anlässlich ihrer Präsentation der aktuellen Drogenstatistik mit einer neuen Idee. Wer wegen Cannabisbesitz von der Polizei ertappt wird, soll künftig die Wahl haben: Entweder ein Bußgeld zu zahlen oder sich freiwillig von Experten helfen zu lassen.
Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Drogentoten mit 1272 Menschen im Vergleich zu 2016 um 5 Prozent gesunken. Diese Zahlen präsentierte am vergangenen Dienstag die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler (CSU). Diese Entwicklung stellt für Mortler jedoch noch kein Grund zur Freude dar.
Mortlers ungewöhnlicher Vorschlag
Für die CSU-Politikerin ist es ein Anliegen, Präventionsmaßnahmen weiter auszubauen. „Es gilt, suchtkranke Menschen noch deutlich früher zu erreichen als bisher“, erklärte sie gegenüber der „Zeit“. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung möchte Mortler bei Cannabis Strafe und Behandlung miteinander verzahnen. Wer in Zukunft im Besitz von Cannabis für den Eigenkonsum von der Polizei erwischt wird, solle wählen dürfen, ob er Bußgeld bezahlt oder sich freiwillig gezielt vom Experten helfen lässt.
Der deutsche Hanfverband (DHV) begrüßt, dass sich Mortler in Richtung Entkriminalisierung von Cannabis bewegen möchte. Denn nach Interpretation des DHV wäre dann der Besitz geringer Cannabismengen nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit einzustufen. In anderen Ländern wie Tschechien, der Schweiz oder Spanien gilt Marihuana-Konsum bereits als ein Bagatelldelikt, das lediglich mit einer Geldstrafe sanktioniert wird.
Wie geht es weiter?
Wer in der Vergangenheit die Drogenpolitik von Marlene Mortler verfolgt hat, den mag ihre Äußerung verblüffen. Ganz neu ist Mortlers Gedankengang allerdings nicht. Denn das Betäubungsmittelgesetz räumt bereits eine ähnliche Möglichkeit ein. So kann nach §35 BtMG unter bestimmten Bedingungen die Strafvollstreckung zurückstellt werden, wenn sich der Delinquent verpflichtet, eine Behandlung einzugehen.
Medizinalhanf
Cannabis auf Rezept
Es bleibt abzuwarten, inwiefern die Bundesregierung Mortlers Idee aufgreifen wird. Und ob sich ihr Vorschlag auf die politische Debatte zur Cannabis-Legalisierung auswirkt. Eine Expertenanhörung im Vorfeld der Abstimmung ist am 27. Juni geplant.
4 Kommentare
Als Drogenbeauftragte sollte man echte Fachkompetenz haben
von Hörby am 25.07.2018 um 20:11 Uhr
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Schutz vor Cannabis????
von Susann am 18.07.2018 um 14:54 Uhr
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Ermittlungen
von Marcus am 21.05.2018 um 14:32 Uhr
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endlich
von Chris am 19.05.2018 um 0:10 Uhr
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