Marlene Mortler (CSU)

„Wer mit Cannabis erwischt wird, soll zwischen Bußgeld oder Beratung wählen“

Berlin - 17.05.2018, 16:00 Uhr

Die Drogenbeauftragte Marlene Mortler überrascht mit einer neuen Äußerung zur Cannabis-Entkriminalisierung (Foto: Imago).

Die Drogenbeauftragte Marlene Mortler überrascht mit einer neuen Äußerung zur Cannabis-Entkriminalisierung (Foto: Imago).


Marlene Mortler ist für ihre restriktive Drogenpolitik bekannt. Nun überrascht die Drogenbeauftragte anlässlich ihrer Präsentation der aktuellen Drogenstatistik mit einer neuen Idee. Wer wegen Cannabisbesitz von der Polizei ertappt wird, soll künftig die Wahl haben: Entweder ein Bußgeld zu zahlen oder sich freiwillig von Experten helfen zu lassen.

Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Drogentoten mit 1272 Menschen im Vergleich zu 2016 um 5 Prozent gesunken. Diese Zahlen präsentierte am vergangenen Dienstag die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler (CSU). Diese Entwicklung stellt für Mortler jedoch noch kein Grund zur Freude dar.

Mortlers ungewöhnlicher Vorschlag

Für die CSU-Politikerin ist es ein Anliegen, Präventionsmaßnahmen weiter auszubauen. „Es gilt, suchtkranke Menschen noch deutlich früher zu erreichen als bisher“, erklärte sie gegenüber der „Zeit“. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung möchte Mortler bei Cannabis Strafe und Behandlung miteinander verzahnen. Wer in Zukunft im Besitz von Cannabis für den Eigenkonsum von der Polizei erwischt wird, solle wählen dürfen, ob er Bußgeld bezahlt oder sich freiwillig gezielt vom Experten helfen lässt. 

Der deutsche Hanfverband (DHV) begrüßt, dass sich Mortler in Richtung Entkriminalisierung von Cannabis bewegen möchte. Denn nach Interpretation des DHV wäre dann der Besitz geringer Cannabismengen nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit einzustufen. In anderen Ländern wie Tschechien, der Schweiz oder Spanien gilt Marihuana-Konsum bereits als ein Bagatelldelikt, das lediglich mit einer Geldstrafe sanktioniert wird.

Wie geht es weiter?

Wer in der Vergangenheit die Drogenpolitik von Marlene Mortler verfolgt hat, den mag ihre Äußerung verblüffen. Ganz neu ist Mortlers Gedankengang allerdings nicht. Denn das Betäubungsmittelgesetz räumt bereits eine ähnliche Möglichkeit ein. So kann nach §35 BtMG unter bestimmten Bedingungen die Strafvollstreckung zurückstellt werden, wenn sich der Delinquent verpflichtet, eine Behandlung einzugehen. 

Medizinalhanf

Cannabis auf Rezept

Es bleibt abzuwarten, inwiefern die Bundesregierung Mortlers Idee aufgreifen wird. Und ob  sich ihr Vorschlag auf die politische Debatte zur Cannabis-Legalisierung auswirkt. Eine Expertenanhörung im Vorfeld der Abstimmung  ist am 27. Juni geplant.


Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


4 Kommentare

Als Drogenbeauftragte sollte man echte Fachkompetenz haben

von Hörby am 25.07.2018 um 20:11 Uhr

Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Drogentoten mit 1272 Menschen im Vergleich zu 2016 um 5 Prozent gesunken. Diese Zahlen präsentierte am die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler (CSU). Diese Entwicklung stellt für Mortler jedoch noch kein Grund zur Freude dar. Waren das Tote durch Cannabis?
Durch meine Arbeit als Krankenpfleger wurde ich oft mit dem Problem Drogen konfrontiert. Massig Tote durch Alkohol, legale Kulturdroge, massig Tote durch Tabakkonsum, legale Kulturdroge, starke Gesundheitsschäden teilweise mit Todesfolgen durch legale frei verkäufliche Medikamente. Aber in 25 Jahren Praxisarbeit kein Toter oder ernsthaft Schwerkranker durch Cannabis.
Mir fehlt bei dem, wie Frau Mortler über Cannabis argumentiert und mit dem Thema umgeht, jeglicher Anspruch auf objektive Fachkompetenz. Sie argumentiert schon seit Jahren gebetsmühlenartig immer wieder, mit seit langem widerlegten Argumenten. Eine nicht von Lobbysten der Alkohol,-Tabak,- und Pharmaindustrie geprägte Weiterbildung würde ihr gut tun, um eine objektive konstruktive Gesetzesänderung bei Cannabis einzuleiten.
Sie sollte als Volksvertreterin ihre persönlich Aversion gegen Cannabis zurückstellen und Anhand der echten vorhandenen Fakten anfangen, objektive Entscheidungen herbei zu führen, dann hat sie als Politikerin auch meinen ehrlichen Respekt verdient

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Schutz vor Cannabis????

von Susann am 18.07.2018 um 14:54 Uhr

Nach allem,was die CSU in Sachen Menschlichkeit zur Zeit sonst noch so von sich lässt, glaube ich mittlerweile nichts mehr von Frau Mortlers Begründungen für deren Prohibitionismus.Aber das wird sich zeigen.Nichts ist ewig,die USA mussten die Prohibition auch irgendwann wieder abschaffen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Ermittlungen

von Marcus am 21.05.2018 um 14:32 Uhr

In den letzten 13 jahren sanken die Erfolge der Ermittlungen gegen Cannabis Handel und Schmuggel.
Jedoch stiegen die zahlen der erfassten Konsumenten Delikte.
BRAVO dass das keinen stört.
Jetzt aber zu Mortlers Aussage.
Ordnungswidrigkeit? So schwammig wie hier vorgetäuscht wird die Hand bzw. den kleinen Finger zu reichen, ...na ja.
Wer genauer hinguckt, merkt dass sich die politische Landschaft mit Cannabis auseinander setzen wird müssen und dieser Schachzug nur an alte Bekannte Repressionen festhält.
Oder gibt es konkrete Mengen?...15g z.B.
Nein, eben nicht.
Beteubungsmittelgesetz ist und bleibt verfassungswidrig unverhältnismäßig und der Versuch von Frau Mortler, zeigt nur wie sie an dieser Situation festhält. Das Jahr wird die Cannabis Regulierungen stark verändern.
Doch sollte man diese Frau nicht unterschätzen.
Nur weil sie vorgibt nichts zu verstehen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

endlich

von Chris am 19.05.2018 um 0:10 Uhr

Nach all den Jahren wird endlich mal ein Stückweit in die richtige Richtung vorgeschlagen,auch wenn es bei uns langsamer voran geht als in anderen Ländern.

Ich bin froh über ihre Erkenntniss Frau Mortler das es sinnlos is Konsumenten zu kriminalisieren. .

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.