Impfstoffversorgung

BPI: Gesetzgeber muss für Klarstellung sorgen

Diese Woche hat die Vergabekammer des Bundes die Impfstoffvereinbarung zwischen der AOK Nordost und den Apothekerverbänden der Region gekippt. Die Kasse hätte das Vergaberecht beachten müssen, wenn sie die Ärzte zu einem besonders preisgünstigen Produkt lenken möchte. Die AOK kann den Beschluss und seine Begründung nicht nachvollziehen. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie sieht sich dagegen in seiner Kritik am Nordost-Modell bestätigt.