G-BA zur Plaque-Psoriasistherapie

Wirkt Guselkumab besser als Adalimumab?

Stuttgart - 22.05.2018, 16:30 Uhr

Seltenes Urteild es G-BA: Beleg für einen beträchtlichen Zusatznutzen für Guselkumab im Vergleich zu Adalimumab (Foto: quayside / stock.adobe.com)

Seltenes Urteild es G-BA: Beleg für einen beträchtlichen Zusatznutzen für Guselkumab im Vergleich zu Adalimumab (Foto: quayside / stock.adobe.com)


Der G-BA hat den Nutzen einer Guselkumab-basierten Therapie bei Schuppenflechte bewertet: Er sieht in der Behandlung der mittelschweren bis schweren Plaque-Psoriasis mit dem Interleukin-23-Antikörper in Tremfya® einen beträchtlichen Zusatznutzen gegenüber einer Therapie mit dem TNFα-Antikörper Adalimumab in Humira®.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine abschließende Entscheidung zu Guselkumab im Rahmen der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln getroffen. Wie das AMNOG seit 2011 vorsieht, bewertet der G-BA innerhalb eines Jahres nach Zulassung eines neuen Wirkstoffes in Deutschland den Zusatznutzen dieser  zusätzlichen Therapieoption im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie. Im Falle des Interleukin-23-Antikörpers Guselkumab in Tremfya® legte die Behörde unter anderem Adalimumab (Humira®) als Maßstab an. Ihr Ergebnis: „Für erwachsene Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis (…) liegt für Guselkumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Adalimumab ein Beleg für einen beträchtlichen Zusatznutzen vor“. Ein Urteil, das der G-BA nicht allzu oft fällt, zumal er dieses Mal einen Beleg und nicht nur einen Hinweis sieht. Das Patientenkollektiv umfasste Psoriatiker, die auf andere systemische Therapien einschließlich Ciclosporin, Methotrexat oder PUVA (Psoralen und Ultraviolett A-Licht) nur unzureichend angesprochen hatten oder bei denen Kontraindikation oder Unverträglichkeiten gegenüber solchen Therapien bestanden.

Bessere Remission unter Guselkumab

Unter Guselkumab erreichten 45 Prozent der Patienten eine vollständige Remission nach 24 Wochen Therapie, bei Adalimumab waren es weniger, 24 bis 28 Prozent. Der G-BA bezog in seine abschließende Bewertung „beträchtlicher Zusatznutzen“ auch Patientenstimmen mittels eines validierten Fragebogens mit ein. Laut der Patienteneinschätzung zu Juckreiz, Schuppenbildung, Abschuppung Rötung und Blutungen schnitt Guselkumab signifikant besser ab als Adalimumab.

Die Entscheidungen zur Nutzenbewertung neuer Wirkstoffe treibt die Frage nach der Erstattung des neuen Arzneimittels durch die GKV an. Guselkumab ist hinsichtlich der Jahrestherapiekosten etwas teurer als Adalimumab. Guselkumab kostet im Zeitraum einer zwölfmonatigen Behandlung knapp 27.000 Euro, Adalimumab schlägt „nur“ mit rund 22.000 Euro zu Buche. Was, neben der besseren Remission, den Patienten bei Guselkumab wohl zusätzlich entgegen kommen dürfte: Guselkumab müssen sie deutlich seltener appliziert bekommen, nämlich alle acht Wochen. Adalimumab applizieren die Psoriatiker im zweiwöchigen Abstand.

Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wurde am 23.05.2018 bei den Jahrestherapiekosten der Arzneimittel geändert.


Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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