Top-Themen 2018

Das sind die wichtigsten Antworten zum Datenschutz in der Apotheke (Teil 1)

Berlin - 28.12.2018, 13:15 Uhr

Auch Apotheken müssen sich für die EU-Datenschutzgrundverordnung wappnen. (Foto: Wladimir1804 / stock.adobe.com)

Auch Apotheken müssen sich für die EU-Datenschutzgrundverordnung wappnen. (Foto: Wladimir1804 / stock.adobe.com)


Es sind nur noch wenige Tage bis die EU-Datenschutzgrundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft treten. Wir wollten von unseren Leserinnen und Leser wissen, welche Fragen, den Apothekern noch unter den Nägeln brennen. Ihre Fragen haben wir einigen namhaften Rechtsexperten zugeschickt. Lesen Sie heute die Antworten auf die ersten Fragen – sie ranken sich rund um den Datenschutzbeauftragten.

Top-Themen 2018

In der Kategorie „Top-Themen 2018“ stellen wir Ihnen in diesen Tagen einige der meist gelesenen und meist kommentierten Artikel aus dem Jahr 2018 vor. Dieser Beitrag erschien ursprünglich am 23. Mai 2018 um 07:00 Uhr.

Der 25. Mai ist allgegenwärtig: Zahlreiche Unternehmen sind im Endspurt, um sich für die neuen datenschutzrechtlichen Anforderungen fit zu machen. DAZ.online, DAZ und AZ riefen ihre Leser kürzlich auf, Fragen rund um die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu stellen. Es zeigte sich: Diese gab es nicht zu knapp. Wir haben die Fragen thematisch gebündelt und verschiedenen Experten vorgelegt.

Heute starten wir mit den Antworten. Dr. Timo Kieser und Svenja Buckstegge (Oppenländer Rechtsanwälte Stuttgart), die auch die siebenteilige AZ-Serie „Datenschutz ante portas“ geschrieben haben, beantworten für Sie Fragen rund um den Datenschutzbeauftragten.

Frage: Ich bin in der Filialapotheker meiner Tochter als Filialleiter bestellt. Darf ich den Posten als Datenschutzbeauftragter bekleiden? Wo gibt es eine Regelung zu etwaigen Interessenkollisionen?

Antwort: Nein, eine Bestellung als Datenschutzbeauftragter scheidet aus. Ein Datenschutzbeauftragter muss weisungsfrei handeln können. Interessenkonflikte dürfen sich nicht ergeben, Art. 38 Abs. 3, Art. 38 Abs. 6 Satz 2 DSGVO. Filialleiter haben Leitungsfunktion. Der Filialleiter ist dafür verantwortlich, dass jedenfalls die Filialapotheke unter Beachtung der geltenden Vorschriften betrieben wird, § 2 Abs. 1 Ziffer 5, Abs. 2 ApBetrO. In den Aufgabenbereich eines Filialleiters fällt damit auch der Umgang mit Daten. Wird der Filialleiter nun Datenschutzbeauftragter, besteht ein Interessenkonflikt, da er sich jedenfalls teilweise selbst kontrollieren müsste. Ebenso wenig wie ein Geschäftsführer Datenschutzbeauftragter sein kann, ist dies bei einem Filialleiter der Fall. Auch eine zu große familiäre Nähe ist ein Indiz für Interessenskonflikte. Schon bei leitenden Angestellten wird vertreten, dass eine Stellung als Datenschutzbeauftragter nicht in Betracht kommt. Im Verhältnis Eltern/Kinder oder Ehemann­/Ehefrau ist eine noch größere Nähe gegeben. Es besteht die Gefahr von Interessenskonflikten, da der Daten­schutzbeauftragte unter Umständen Kontakt zur Aufsichtsbehörde suchen muss. Droht dann einem Familienangehörigen Ungemach, wird er einen solchen Schritt kaum gehen. Einen detaillierten Katalog mit lnteressenskonflikten gibt es nicht. Hier ist letztendlich eine Gesamtabwägung aller Umstände gefragt.



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2 Kommentare

Im Würgegriff der Datenkraken

von Heiko Barz am 27.05.2018 um 20:23 Uhr

Ich frage mich bei diesem Wahnsinn, was ich eigentlich noch in meiner Apotheke soll.
Ich habe z. B. Nicht die Fläche an einer Wand, um alle Vorschriften in der nötigen, lesbaren Größe anzuschlagen. Am besten ist, wir bauen alle um, oder besser noch wir machen alle unsere Läden dicht.
So langsam begreife ich den politischen Wahnsinn hinter dieser neuen Diskriminierungswelle aus den Gärtöpfen der EU. Das hat doch schon Methode.
Ich habe Pharmazie studiert, um Menschen in bestimmten Notlagen zu unterstützen, demnächst ist es wohl wichtiger, ein mehrjähriges Datenschutzstudium vorzulegen, bevor man etwas NÜTZLICHES studiert!

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Datenschutz

von Conny am 23.05.2018 um 7:55 Uhr

Diese Verordnung wird für viele Apotheken der vorletzte oder schon der letzte Sargnagel sein.

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