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Botendienste und Großhandelslieferungen
Was bedeuten die Hamburger Diesel-Fahrverbote für die örtlichen Apotheken?
Für alle
Diesel-Fahrzeuge, die die Euronorm 6 (PKW) beziehungsweise VI (für LKW) nicht
erfüllen, treten in Hamburg ab dem 31. Mai 2018 Durchfahrtsbeschränkungen in
Kraft. Betroffen sind allerdings nur zwei Straßenabschnitte. Dort sind auch einige Apotheken ansässig. Ihnen werden die
Beschränkungen voraussichtlich aber nicht schaden. Botendienste und Großhandelslieferungen sind zwar nicht explizit unter den Ausnahmen erwähnt, dürften aber trotzdem weiter betrieben werden.
Ab dem 31. Mai 2018 dürfen ältere Dieselfahrzeuge zwei Straßenabschnitte in Hamburg nicht mehr nutzen: Zum einen gilt für LKW eine Durchfahrtsbeschränkung an der Stresemannstraße, zum anderen sowohl für LKW als auch PKW an der Max-Brauer-Allee – das betrifft Diesel-Fahrzeuge, die die Euronorm 6 (PKW) beziehungsweise VI (für LKW) nicht erfüllen.
Hamburg hatte im Juni 2017 einen Luftreinhalteplan mit entsprechenden Maßnahmen beschlossen: „Neben dem Ausbau des Radverkehrs und der U- und S-Bahnen schafft die Stadt über 200 saubere Busse an, baut über 1000 Ladepunkte für E-Fahrzeuge und schafft für den eigenen Fuhrpark fast ausschließlich schadstoffarme Autos an. Weiterhin geplant sind Durchfahrtsbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge an Abschnitten der Max-Brauer-Allee und der Stresemannstraße.“
Am 27. Februar 2018 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dann entschieden, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge grundsätzlich zulässig sind. In der Folge kündigte der Hamburger Senat an: „Die im Luftreinhalteplan beschlossenen Durchfahrtsbeschränkungen für ältere Diesel-Fahrzeuge werden daher in Kürze an Abschnitten der Max-Brauer-Allee und an der Stresemannstraße umgesetzt, wo die Werte für Stickstoffdioxid noch über dem EU-Grenzwert liegen.“
Für notwendige Kontrollen zur Einhaltung der Durchfahrtsbeschränkungen sei die Polizei zuständig. Besonders zu Beginn der Regelung solle es vermehrt zu Schwerpunkt- und Stichprobenkontrollen kommen. Die punktuellen Beschränkungen sollen ganzjährig gelten und zwar so lange, bis die Stickstoffdioxid-Werte im Jahresdurchschnitt unter dem EU-Grenzwert bleiben.
Zunächst hatte man erwartet, dass die Durchfahrtsbeschränkungen schon Ende April 2018 in Kraft treten, man musste aber noch die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts abwarten.
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