Antrag im Bundestag

Linke: Wochenend-Feiertage unter der Woche nachholen

Auch in der Apotheke dürften viele Arbeitnehmer bei diesem Vorschlag jubeln, Arbeitgeber eher mürrisch werden: Die Linke schlägt vor, Feiertage, die aufs Wochenende fallen, künftig unter der Woche nachholen zu dürfen. Die Bundestagsfraktion fordert einen Gesetzentwurf mit dem im Arbeitszeitgesetz eine Kompensationsregelung für gesetzliche Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, festgeschrieben wird.

Linke: Wochenend-Feiertage unter der Woche nachholen

Ostern, Pfingsten, Christi Himmelfahrt und mancherorts Fronleichnam sind einfach hinsichtlich der Feiertagsregelung: Sie fallen jedes Jahr auf feste Wochentage. Anders verhält es sich mit dem Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober beispielsweise oder mit Weihnachten: Mal liegen diese günstig für Arbeitnehmer, also nicht an Samstagen und Sonntagen, mal freuen sich eher die Arbeitgeber, wenn dies eben der Fall ist und so wenig Arbeitszeit wie nur möglich ausfällt. Die Bundestagsfraktion der Linken hat nun eine Idee und stellt einen Antrag an die Bundesregierung: „Auf das Wochenende fallende gesetzliche Feiertage an Werktagen nachholen“, lautet dieser, unterschrieben von „Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion“. Arbeitnehmerfreundlich sollen Arbeitnehmer künftig nicht mehr um gesetzlich zustehende Feiertage „geprellt“ werden, nur weil diese zufällig auf einen Sonntag fallen.

Arbeitsfreie Ruhezeit zur Reproduktion der Arbeitskraft

Die Linke begründet ihren Antrag mit: „Die gesetzlichen Feiertage dienen neben dem Gedenken und der kulturellen Besinnung heutzutage vor allem auch der Erholung. Sie tragen damit als geschützte arbeitsfreie Ruhezeit zusätzlich zu den arbeitsfreien Tagen an Wochenenden in erheblichem Maß zur Stressreduzierung, zum Wohlbefinden und zur Reproduktion der Arbeitskraft bei.“

Und weiter: „Fallen datumsfeste Feiertage auf ein Wochenende, gibt es in Deutschland, anders als in anderen Mitgliedsländern der EU und vielen Drittstaaten, bislang keine Regelung, die grundgesetzlich geschützte Arbeitsruhe zusätzlich zu den freien Tagen des Wochenendes nachzuholen.“ Dies praktizierten beispielsweise Spanien und Großbritannien. Die beiden Länder holten Wochend-Feiertage am darauffolgenden Montag nach, so die Fraktion. Die Linke fordert einen Gesetzentwurf mit dem im Arbeitszeitgesetz eine Kompensationsregelung für gesetzliche Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, festgeschrieben wird.

„Doppelt frei unter der Woche in der Apotheke

Beschließt der Bundestag diese Idee, würde sie auch die Apotheken treffen. Auch jetzt gibt es bereits Diskussionen, wenn Apothekenmitarbeiter „doppelt“ frei haben, weil ein Feiertag auf ihren ohnehin freien Arbeitstag fällt. Die Antwort ist hier bislang kurz und ernüchternd: Der Arbeitnehmer hat Pech gehabt. Fällt der Feiertag zufällig auf den freien Tag des Apothekenmitarbeiters, beschert ihm der Feiertag keine zusätzliche Freizeit. Er hat keinen Anspruch, diese versäumte „doppelte“ Freizeit dann an einem anderen Wochentag nachzuholen. Aus dem Blickwinkel des Arbeitgebers sieht die Sache natürlich weniger bedauerlich aus: Er kann sich freuen, dass der Apothekenmitarbeiter zwar doppelt frei hat am Feiertag, diesem das aber nichts nützt, und der Chef oder die Chefin dem Apothekenmitarbeiter keinen Freizeitausgleich für die Freizeit gewähren müssen. An dieser Regelung würde sich aber auch nach Passieren eines entsprechenden Gesetzes nichts ändern. Die Linke bezieht sich in ihrem Antrag ausschließlich auf Feiertage am Wochenende.

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