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Importe und Original werden als identisch angesehen. Deswegen kann ein Aut-idem-Kreuz auch keinen Austausch zum Beispiel aufgrund eines Rabattvertrags verhindern. Doch leider treten immer wieder Fälle auf, wo es Unterschiede gibt – natürlich nicht bezüglich Wirkstoff und Stärke, aber bezüglich der Anwendung.
Import = Original – bezüglich des Wirkstoffs und der Wirkstärke stimmt das. Die beiden werden als identisch angesehen. Ein Aut-idem-Kreuz ist irrelevant, ein rabattierter Import beziehungsweise ein rabattiertes Original müssen vorrangig abgegeben werden. Mit pharmazeutischen Bedenken lässt sich ein Austausch verhindern. Dass dies durchaus seine Berechtigung haben kann, zeigen drei Fälle aus der Praxis, in denen es signifikante und für den Patienten bei der Anwendung relevante Unterschiede zwischen Original und Import gibt.
Import-Insulin passt nicht in den Pen
Ein Diabetiker erhält seit Jahren Huminsulin® basal. Seit fünf Jahren appliziert er das Insulin, das von Lilly stammt, mit dem von Sanofi produzierten Clickstar®-Pen. Ist zwar so von den Herstellern nicht gedacht und wird auch nicht empfohlen, funktioniert aber offenbar – zumindest bei diesem Patienten. Als die Apotheke einmal einen Reimport von European Pharma bestellt, muss der Patient feststellen, dass der nicht in seinen Pen passt. Die Patrone ist etwas zu dick – unglücklicherweise passiert das an einem Samstagabend.
Am Montag erfolgt die Auskunft des Importeurs, die Patrone passe nur in einen Lilly Pen. Der Kunde müsse sich einen neuen Pen kaufen oder verordnen lassen. Man könne da leider nichts erstatten und auch nichts machen, heißt es. Original-Hersteller Lilly erklärt auf Nachfrage: „Die Primärpackmittel (das heißt Patrone beziehungsweise Durchstechflasche) werden im Rahmen des Parallelimports nicht verändert und sollten somit bei parallelimportierter Ware und Originalware gleich sein. Bei parallelimportierten Insulinpatronen kann es jedoch durch den zusätzlich angebrachten Aufkleber vorkommen, dass sich die Insulinpatronen schwerer in den Pen einlegen lassen, oder dass die Prüfung des Insulins auf Partikel oder andere Veränderungen durch den zusätzlichen Aufkleber erschwert ist.“
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