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Kleine Anfrage zu Cannabis
Linksfraktion fragt nach Apothekenzuschlag für Medizinalhanf
Wenn Cannabisblüten überhaupt lieferbar sind, verursachen sie in der Apotheke viel Arbeit. Beim Medizinalhanf sind noch viele Probleme für Apotheker ungelöst. Die Linksfraktion erkundigt sich bei der Bundesregierung, wie weit die Verhandlungen zum Apothekenabschlag bei Cannabisrezepturen mit dem GKV-Spitzenverband sind. Außerdem interessieren sich die Linken in ihrer Anfrage dafür, wie die Versorgungssituation künftig sichergestellt werden kann.
Was kommt den meisten Pharmazeuten in den Sinn, wenn sie an Cannabis denken? Das dürte vor allem die schlechte Lieferfähigkeit und der hohe Arbeitsaufwand sein. Denn rund um die Versorgung mit Medizinalhanf hat sich für Apotheker noch nicht viel verbessert, seit das Cannabis-Gesetz vor 15 Monaten in Kraft getreten ist.
Verhandlungen über Apothekenabschlag stecken fest
Die Linksfraktion im Bundestag hat nun eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, bei der es um die Rolle der Apotheker in der Cannabis-Versorgung und die Versorgungslage mit medizinischem Cannabis geht. In einer der Teilfragen erkundigen sich die Linken danach, wie weit die Verhandlungen zwischen dem Kassen- und dem Apothekerverband zum Apothekenzuschlag sind.
Medizinalhanf
Cannabis auf Rezept
Zur Erklärung: Weil das Abfassen der Cannabisblüten als Rezeptur gilt, muss jedes einzelne Liefergefäß geöffnet und der Inhalt auf Identität geprüft werden. Ein hoher Arbeitsaufwand, weswegen der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) schon seit 10 Monaten über den Apothekenzuschlag in der Hilfstaxe verhandeln.
Linke: Arbeitserleichterung für Apotheken möglich?
Des Weiteren interessieren sich die Linken dafür, ob die Identitätsprüfung der Blüten in Apotheken nach Ansicht der Bundesregierung vereinfacht werden könnte, indem die Droge rechtlich als Fertigarzneimittel eingestuft werde. Dadurch würde die Pflicht zur Identitätsprüfung entfallen. Eine weitere Frage der Linken ist es, ob es aus Sicht der Regierung ausreiche, wenn Apotheken die Identität der Blüten lediglich sensorisch nachweisen.
Derzeit müssen Apotheker in fast allen Bundesländern die Identität der Blüten makroskopisch, mikroskopisch sowie mittels Dünnschichtchromatographie (DC) nachweisen. Die DC-Prüfung nimmt etwa 20 bis 30 Minuten in Anspruch und die Referenzsubstanzen sind teuer. Ausnahmen gelten für Hessen, wo Apotheker auf die DC verzichten dürfen und in Schleswig-Holstein, wo Medizinalhanf aus den Niederlanden als Fertigarzneimittel gilt.
Movassat: „Cannabisversorgung droht, zu kollabieren“
Cannabisblüten sind in Apotheken immer wieder Mangelware. Für Niema Movassat, drogenpolitischer Sprecher der Linksfraktion, ist die schlechte Versorgungssituation auf Versäumnisse der Bundesregierung zurückzuführen. „Die Cannabisversorgung in Deutschland droht, zu kollabieren. Die Bundesregierung ist nicht wirklich bemüht, noch die Kurve zu kriegen und steuert sehenden Auges auf ein Chaos zu“, erklärt Movassat, auf dessen Initiative die kleine Anfrage zurückgeht, gegenüber DAZ.online.
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