Alten-, Kranken- und Kinderpflege

Bundeskabinett beschließt Ausbildungsreform in der Pflege

Berlin - 14.06.2018, 07:00 Uhr

Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch die Reform der Pflegeausbildung beschlossen. (Foto: Imago)

Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch die Reform der Pflegeausbildung beschlossen. (Foto: Imago)


Die Ausbildung für Pflegeberufe soll ab 2020 attraktiver werden, um die große Personalnot zu bekämpfen. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch eine Verordnung, die eine noch in der vergangenen Wahlperiode beschlossene Reform umsetzt.

Die Reform sieht eine gemeinsame, generalistische Ausbildung von zwei Jahren für alle Azubis in der Alten- und Krankenpflege vor. Im dritten Jahr können sie dann die allgemeine Ausbildung fortsetzen oder sich auf die Pflege von Kindern oder alten Menschen spezialisieren.

Einen Einzelabschluss in der Krankenpflege soll es künftig nicht mehr geben. Die Auszubildenden müssen künftig kein Schulgeld mehr zahlen, sondern bekommen eine Ausbildungsvergütung. Die Verordnung regelt unter anderem Anforderungen an die Ausbildung und Prüfungen. Aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß es dazu: „Grundlage der Reform der Pflegeberufe ist das in der letzten Legislaturperiode verabschiedete Pflegeberufegesetz, welches die Pflegeausbildungen umfassend modernisiert. Pflegefachkräfte werden damit besser auf die veränderten Herausforderungen in der Berufspraxis vorbereitet und es werden ihnen neue Berufs- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet."

„Wir wollen, dass sich möglichst viele für diesen verantwortungs- und anspruchsvollen Beruf entscheiden“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Dazu gehöre die Abschaffung des Schulgeldes, das in einem Mangelberuf nichts zu suchen habe. Familienministerin Franziska Giffey (SPD) sagte: „Die Ausbildung wird endlich kostenfrei.“ Azubis bekämen zudem die Möglichkeit zu einem Abschluss, der automatisch europaweit anerkannt sein werde und Karriereperspektiven eröffne.

Die Verordnung wird nun dem Bundestag zur Beschlussfassung zugeleitet. Im Anschluss daran bedarf sie der Zustimmung durch den Bundesrat.


bro / dpa
brohrer@daz.online


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