- DAZ.online
- News
- Spektrum
- Urteil: Homöopathie ...
Großbritannien
Urteil: Homöopathie bleibt von der Erstattung ausgeschlossen
Homöopathische Arzneimittel sollen in England nicht mehr zu Lasten des National Health Service (NHS) verschrieben und abgegeben werden. So steht es in einer Leitlinie, die Ende vergangenen Jahres in die Welt gesetzt wurde. Der britische Homöopathie-Verband wollte das nicht hinnehmen und machte Mängel an dem Anhörungsverfahren zu der Leitlinie geltend. Die Anfechtung wurde jedoch jetzt vom Höchsten Gericht abgewiesen.
Im
Dezember 2017 hatte der Nationale Gesundheitsdienst von England (NHS England)
neue Leitlinien für die Allgemeinärzte und die Beschaffungsdienste des NHS
(Clinical Commissioner Groups, CCPs) herausgegeben, wonach
bestimmte Arzneimittel, die möglicherweise nicht wirksam oder von geringem
klinischem Wert sind, nicht mehr oder nur noch eingeschränkt zum
erstattungsfähigen Repertoire des NHS gehören sollen. Von dieser Maßnahme
erhofft sich der NHS Einsparungen von bis zu 141 Millionen Pfund pro Jahr. Zu
den Leitlinien war im Frühjahr 2017 ein Anhörungsverfahren durchgeführt worden.
Begrenzter Spareffekt durch Homöopathika
Nach den neuen Vorgaben sollen unter anderem auch Homöopathika und pflanzliche Arzneimittel nicht mehr bezahlt werden. Für diese gebe es keine klare oder robuste Evidenz, so die Begründung. Die NHS-Beschaffungsdienste sollen den Ärzten in der Primärversorgung dazu raten, neuen Patienten keine homöopathischen Arzneimittel mehr zu verschreiben und Patienten, die diese derzeit bekommen, auf andere Therapien umzustellen. „Die Homöopathie beruht bestenfalls auf dem Placebo-Prinzip und führt zu einem falschen Einsatz von Steuergeldern“, hatte NHS-Chef Simon Stevens dazu in einer Pressemitteilung erklärt. Der Spareffekt könnte in diesem Bereich allerdings sehr begrenzt sein. Laut NHS-Daten gab der Gesundheitsdienst im vergangenen Jahr nur etwas mehr als 92.000 Pfund für Homöopathika aus.
Homöopathie-Verband forderte rechtliche Überprüfung
Der
Britische Homöopathie-Verband wollte
sich mit der Entwicklung nicht zufriedengeben und beantragte bereits im Oktober
2017 eine rechtliche Überprüfung des Ausschlussverfahrens. Er vertrat die Auffassung,
dass das Anhörungsverfahren
dazu „von Anfang an grundfalsch“ war. Für den Vorschlag seien keine
Homöopathie-Experten und Praktiker hinzugezogen worden. Auch sei die
Öffentlichkeit nicht einbezogen und mit ausreichenden Informationen dazu
versorgt worden, um hierzu fundiert Stellung nehmen zu können, so der Vorwurf. In einem
Blog-Post auf seiner Webseite hatte sich der BHA Anfang Mai nach viertägiger
Verhandlung noch zuversichtlich gegeben, dass die gerichtliche Anfechtung des
Verfahrens zu seinen Gunsten ausgehen würde.
2 Kommentare
Toll!
von Thomas Börner am 14.06.2018 um 21:07 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Toll!
von RPGNo1 am 15.06.2018 um 11:09 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.