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Die Apotheken bekommen für jeden im ersten Quartal 2018 geleisteten Vollnotdienst eine Pauschale von 291,78 Euro. So hoch lag die Pauschale seit ihrer Einführung im Jahr 2013 noch nie.
Der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbands (DAV) hat in seiner Sitzung am gestrigen Mittwoch die Höhe der Notdienstpauschale für das 1. Quartal 2018 (Januar - März) festgesetzt. Sie liegt bei 291,78 Euro pro geleistetem Vollnotdienst. Das sind 11,66 Euro mehr als im vorherigen Quartal (4. Quartal 2017: 280,12 Euro). Im Vergleichsquartal des Vorjahres lag die Pauschale bei 286,51 Euro.
Die zum 1. August 2013 eingeführte Pauschale hat damit im 1. Quartal 2018 ihren bisher höchsten Stand erreicht und erstmals die 290 Euro-Marke geknackt.
Thema: Nacht- und Notdienstfonds
Notdienstpauschale
Der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) erklärt den jüngsten Anstieg damit, dass die Packungsabgabemengen der für die Berechnung der Pauschale relevanten Arzneimittel im Vergleich zum Vorquartal um 1,41 Prozent „erwartungsgemäß, aber doch überproportional“ gestiegen sind. Zudem gab es im 1. Abrechnungsquartal zwei Notdiensttage weniger als im Vorquartal.
Bei der Berechnung der Notdienstpauschale für das 1. Quartal 2018 hat der NNF 100.553 Vollnotdienste berücksichtigt, die durch 19.603 Apotheken erbracht wurden. Die Auszahlungsbescheide werden den Apotheken zum Wochenwechsel zugestellt. Die Auszahlung des pauschalen Zuschusses werde somit zeitgerecht zum Monatsende Juni 2018 erfolgen, so der NNF.
Im vergangenen Jahr nahmen die Apotheker insgesamt 113 Millionen Euro über die Notdienstpauschale ein. 2016 waren es etwas mehr als 114 Millionen Euro (s. Grafik oben). Ursprünglich hatte der Gesetzgeber den Pharmazeuten 120 Millionen Euro pro Jahr versprochen. DAV-Chef Fritz Becker fordert daher, die für den Notdienstfonds vorgesehene Pauschale von 16 Cent auf 20 Cent pro abgegebener Packung zu erhöhen.
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