Was Apotheker zum Brandschutz wissen müssen (Teil 2)
Die geeignete Ausstattung mit Feuerlöschern ist wirkungslos, wenn sich niemand im Betrieb mit der Anwendung auskennt. Daher ist eine ausreichende Anzahl an Beschäftigten zu Brandschutzhelferinnen oder -helfern auszubilden. Das sind dann die Personen im Betrieb, die im Gefahrfall sofort und sicher mit einem Handfeuerlöscher umgehen können, den Löschvorgang beherrschen und beurteilen können, ob ein eigener Löschversuch noch gefahrlos möglich ist oder alle Personen sicher die Apotheke verlassen sollen und die Feuerwehr verständigt wird. Alle Beschäftigten müssen regelmäßig im Rahmen der innerbetrieblichen Kommunikation über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen sowie das richtige Verhalten im Gefahrenfall informiert werden.
Wie viele Brandschutzhelfer braucht man pro Apotheke?
Wie viele Brandschutzhelferinnen oder -helfer benötigt werden, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und wird daher eigenverantwortlich von der Apothekenleitung festgelegt. Dabei hat sie die Brandgefährdung sowie die An- und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, etwa durch Teilzeitbeschäftigung, Fortbildung oder Urlaub, zu berücksichtigen. Nach der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ reicht es meist aus, fünf Prozent der Beschäftigten in der Brandschutzhilfe auszubilden. Bei Apotheken mit bis zu 20 Beschäftigten genügt somit ein Brandschutzhelfer oder eine Brandschutzhelferin, wobei idealerweise über die gesamte Öffnungszeit der Apotheke sichergestellt sein sollte, dass im Notfall eine fachkundige Person Brandschutzhilfe leisten kann.
Was muss der Brandschutzhelfer lernen?
Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern oder -helferinnen ergibt sich aus der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“, dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung (in Verbindung mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“). In der DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“ werden die notwendigen Ausbildungsinhalte genannt. Da im Brandfall jede Sekunde zählt, müssen den Brandschutzhelfern und -helferinnen, Kenntnisse über folgende Themen vermittelt werden, damit sie im Gefahrenfall sicher und kompetent handeln können:
- die Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes,
- die betriebliche Brandschutzorganisation
- die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen,
- die Gefahren durch Brände sowie
- das Verhalten im Brandfall.
Außerdem ist mit ihnen der Umgang mit den Feuerlöscheinrichtungen zu üben. Zur Auffrischung der Kenntnisse ist es erforderlich die Ausbildung nach drei bis fünf Jahren zu wiederholen. Betriebliche Änderungen können unter Umständen eine erneute Schulung sofort nötig machen. Sollte in der Apotheke eine Person beschäftigt sein, die bereits mit den Inhalten der Ausbildung in der Brandschutzhilfe vertraut ist, zum Beispiel durch eine aktive Mitgliedschaft in der freiwilligen Feuerwehr, kann sie gegebenenfalls direkt als Brandschutzhelfer oder -helferin im Betrieb eingesetzt werden.
Wer bildet aus?
Die Ausbildung in der Brandschutzhilfe liegt in der Verantwortung von Arbeitgeber beziehungsweise Arbeitgeberin und muss fachkundig, zum Beispiel in Kooperation mit einer kompetenten externen Stelle, erfolgen. Infrage kommen dazu beispielsweise Feuerwehren und Brandschutzfachbetriebe, etwa für Feuerlöschgeräte oder möglicherweise auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit. In jedem Fall müssen in der Ausbildung die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Lesen Sie morgen im dritten Teil unserer Serie, was es zum Thema Löschdecken und Rauchmelder in der Apotheke zu wissen gibt.