Rückruf aus patentrechtlichen Gründen

Kurzes Gastspiel für Simvastatin/Ezetimib-Generika

München - 20.06.2018, 16:20 Uhr

(Foto: MSD)

(Foto: MSD)


Erst seit Mai sind Generika des Cholesterin-Senkers Inegy (Simvastatin/Ezetimib) auf dem Markt. Doch nun müssen die Hersteller zurückrudern. Wie die Arzneimittelkommission mitteilt, rufen sie ihre Präparate aus patentrechtlichen Gründen zurück. Hintergrund ist ein ergänzendes Schutzzertifikat für das Original Inegy® mit Laufzeit bis zum 2. April 2019, das der Hersteller MSD hält.

Die beiden Teva-Töchter Abz und Ratiopharm rufen ihre Simvastatin/Ezetimib-Kombinationen zurück – alle Chargen, alle Stärken, alle Packungen aus patentrechtlichen Gründen wie es heißt. Das teilte die AMK am heutigen Mittwoch mit. Sie waren erst vor kurzem eingeführt werden, nun sind sie nicht mehr verkehrsfähig.

Dahinter steckt ein ergänzendes Schutzzertifikat mit Laufzeit bis zum 02. April 2019, das  Originalhersteller MSD für Inegy hält. Wie MSD auf Anfrage von DAZ.online erklärt, hätten dennoch  verschiedene pharmazeutische Unternehmer im Mai 2018 Fixkombinationen aus Ezetimib und Simvastatin in der Lauer-Taxe gelistet. Das Landgericht Düsseldorf habe jedoch im Mai 2018 gegen alle acht Anbieter einstweilige Verfügungen erlassen, Arzneimittel mit dem Wirkstoff Ezetimib in Kombination mit Simvastatin in Deutschland anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu besitzen. Aufgrund der Verfügungen dürfen die betroffenen Unternehmen derzeitig diese Wirkstoffkombinationen nicht weiter vertreiben, so MSD.

Anders sieht die Lage beim Einzelwirkstoff Ezetimib aus. Für den bestehen seit April 2018 keinerlei Schutzrechte mehr. Die Generika, die im Mai eingeführt wurden, bleiben im Markt. Hier gibt es bereits Rabattvereinbarungen.

Ezetimib

Ezetimib lagert sich am Bürstensaum der Dünndarmschleimhaut an und hemmt  die  Cholesterinresorption. Die Aufnahme von Triglyceriden, Progesteron sowie fettlöslichen Vitaminen wird nicht beeinflusst. Es wird bei primärer Hypercholesterinämie in Kombination mit Simvastatin verordnet, aber auch alleine, wenn die Therapie mit einem Statin nicht ausreicht oder nicht vertragen wird. Weitere Einsatzgebiete sind die homozygote familiäre Hypercholesterinämie, dann in Kombination mit einem Statin, sowie die homozygote Sitosterinämie (Phytosterinämie)


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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