Datenschutz in der Apotheke

Recht auf Löschung: Umsetzung in der Apothekensoftware

Der neuen Datenschutzgrundverordnung zufolge hat jeder Kunde ein Recht darauf, dass seine Daten auf Wunsch unwiderruflich gelöscht werden. Der Apotheker kann Patientenwunsch zwar nicht immer nachgeben, weil gesetzliche Aufbewahrungspflichten beachtet werden müssen. Doch wie kann das Löschbegehren in der  Apothekensoftware umgesetzt werden?