Rx-Versandverbot

Regierung kommt beim Meinungsbildungsprozess nicht voran

22.06.2018, 09:00 Uhr

Rx-Versandverbot: Das Bundesgesundheitsministerium prüft und prüft – doch die Regierung hat sich ihre Meinung noch immer nicht gebildet. (Foto: Imago)

Rx-Versandverbot: Das Bundesgesundheitsministerium prüft und prüft – doch die Regierung hat sich ihre Meinung noch immer nicht gebildet. (Foto: Imago)


Die Große Koalition hat sich in den Koalitionsvertrag geschrieben, sich für das Rx-Versandverbot einzusetzen. Bislang ist davon allerdings nicht viel zu spüren. Alle Oppositionsparteien außer der AfD haben bereits mit Kleinen Nachfragen zu diesem Thema bei der Regierung nachgehakt. Eine aussagekräftige Antwort gab es bislang für keine. Auch die Linksfraktion, die das Rx-Versandverbot seit Jahren fordert, bekam nun nur eine schmallippige Antwort. Für die linke Bundestagsabgeordnete Sylvia Gabelmann ist das „nicht länger hinnehmbar“.

„Das Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln steht klipp und klar im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Doch Bundesgesundheitsminister Spahn und die SPD sägen an diesem Beschluss“, ärgert sich Sylvia Gabelmann Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte der Linksfraktion. Auslöser für ihre Reaktion ist die Antwort von Gesundheitsstaatssekretärin Sabine Weiss (CDU) auf eine Kleine Anfrage der Linken zur Umsetzung des Rx-Versandverbots.

Die Linken hatten sich unter anderem nach dem Zeitplan erkundigt, zudem nach den europarechtlichen Problemen. Sie haben gefragt, wer sich an der rechtlichen Prüfung des Vorhabens beteiligt und wollten etwas zur Entwicklung der Apothekenzahl und der Versandapothekenumsätze wissen.

In seiner Antwort zieht sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erneut auf eine bereits aus früheren Anfragen bekannte Antwort zurück: Der Meinungsbildungsprozess über die Art der Umsetzung der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag sei innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Damit gibt es auch keine Auskunft zum Zeitplan.

Verbot kann zum Gesundheitsschutz gerechtfertigt sein

Was die europarechtlichen Probleme betrifft, verweist Staatssekretärin Weiss auf das bekannte Prüfschema im Europarecht: Das Versandhandelsverbot ist eine „Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung“ – und damit ein Eingriff in den Binnenmarkt. Doch dem Verbot stünde dann nichts entgegen, wenn es „zum Schutz der Gesundheit und des Lebens gerechtfertigt wäre“. Bekanntlich hatte der Europäische Gerichtshof im Rx-Boni-Verfahren diese Rechtfertigung mangels ausreichender Belege nicht anerkannt.

Weiss erklärt zudem, dass neben dem BMG die Ministerien für Wirtschaft, des Inneren, der Justiz und der Finanzen als inhaltlich betroffene Ressorts an der rechtlichen Prüfung des Verbots zu beteiligen sind. Externe Fachleute oder Institute seien mit dieser Prüfung nicht beauftragt.

Was die Entwicklung der Apothekenzahl betrifft, verweist die Staatssekretärin auf die öffentlich zugängliche aktuelle „Zahlen Daten Fakten“-Broschüre der ABDA. Und zur Frage, wie sich der Umsatz(anteil) der (ausländischen) Versandapotheken seit dem EuGH-Urteil entwickelt hat, führt sie die KV45-Statistik an: Demnach seien die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel aus ausländischen Versandapotheken im Jahr 2017 gegenüber 2016 um etwa 12 Prozent von 367 Millionen Euro auf 410 Millionen Euro gestiegen.

„Keine näheren Erkenntnisse“ liegen der Bundesregierung laut Weiss zudem vor, wie groß die Gefahren durch Fehler- und Pannenanfälligkeit beim Versandhandel sind, zum Beispiel durch Hackerangriffe. Sie erklärt ferner, dass in den Meinungsbildungsprozess der Bundesregierung auch Überlegungen zur Arzneimittelsicherheit einbezogen würden.  



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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