Beiersdorf-Mailing

Eucerin-Produkte bleiben in der Freiwahl

Berlin - 25.06.2018, 17:55 Uhr

Damit Eucerin weiterhin eine Apotheken-Marke bleibt, versendet Beiersdorf ein Mailing, was auch missverstanden werden könnte. (Foto: Beiersdorf)

Damit Eucerin weiterhin eine Apotheken-Marke bleibt, versendet Beiersdorf ein Mailing, was auch missverstanden werden könnte. (Foto: Beiersdorf)


Ein Mailing der Firma Beiersdorf sorgt in diesen Tagen für Verwirrung in Apotheken. Darin fordert das Kosmetik-Unternehmen dazu auf, Eucerin-Produkte in „unmittelbarer Nähe“ von apothekenpflichtigen Arzneimitteln zu platzieren. Nach Aussage eines Beiersdorf-Sprechers soll damit der Vertriebskanal Apotheke gestärkt werden.

Will Beiersdorf seine Dermokosmetik etwa in der Sichtwahl platziert haben? Dies fragten sich einige Apotheker, als sie in diesen Tage ein Mailing des Kosmetik-Unternehmens erhielten. Denn das Schreiben enthält eine etwas missverständliche Formulierung: „….dahingehend angepasst, dass Eucerin®-Produkte zukünftig zwingend in unmittelbarer Nähe, d.h. im räumlichen Umfeld innerhalb eines Verkaufsraums/Offizin zu den apothekenpflichtigen Arzneimitteln zu platzieren sind. Dies gilt natürlich entsprechend auch beim Vertrieb über das Internet oder Versandhandel.“

Beiersdorf: Vertriebskanal Apotheke stärken

Doch eigentlich ändert sich für die Apotheken garnichts. Ein Sprecher von Beiersdorf erklärt gegenüber DAZ.online, dass mit der Vertragsanpassung keine Veränderungen bei der Platzierung von Eucerin-Produkten verbunden seien. Apotheken sollen weiterhin die Dermokosmetik-Reihe in der Freiwahl präsentieren.

Das Unternehmen erwarte lediglich, dass die Eucerin-Produkte von Beiersdorf in einem Raum platziert werden, in dem sich auch apothekenpflichtige Arzneimittel befinden. Mit dieser Anpassung der Selektiverträge, die Beiersdorf nach eigener Aussage mit rund 18.000 Apotheken abgeschlossen haben will, solle der Vertriebskanal Apotheke gestärkt werden.

Weshalb erneuert Beiersdorf aktuell die Selektivverträge? Darüber lässt sich nur spekulieren. Allerdings ist im Kosmetikmarkt immer wieder Bewegung. So hat etwa die Parfümeriekette Douglas Apotheker als Personal gesucht und erklärt, dass sie in den „Apothekenmarkt“ eintreten und im Rahmen eines neuen Filialkonzepts medizinische Hautpflege und Nahrungsergänzungsmittel für die Haut anbieten wolle. 

Gericht nahm „apothekenexklusiv“ wörtlich

 Apothekenexklusive Kosmetik war immer wieder auch außerhalb der Apotheke erhältlich. Dies betraf mehreren Medienberichten zufolge nicht nur die Eucerin-Produkte, sondern auch Marken wie Eubos®, Vichy® und Linola®. Vor etwas mehr als zwei Jahren hatten manche Drogeriemärkte wie etwa dm die Apothekenmarken wieder aus ihrem Sortiment entfernt. Die Drogerieketten sollen die Ware über  einen „Graumarkt“ bekommen haben.

Dass ein Kosmetikprodukt nur in der Apotheke erhältlich sein soll, suggeriert dem Kunden allerdings eine gewisse Hochwertigkeit. Zu dieser Auffassung kam das Landgericht Hamburg mit seinem Urteil vom 17. November 2016, demzufolge es irreführend ist, mit „apothekenexklusiv“ zu werben, wenn die Ware auch über andere Kanäle bezogen werden kann.


Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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