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Stellungnahme ans BMG
ABDA fordert Apothekenpflicht für HIV-Selbsttests
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant derzeit, HIV-Selbsttests leichter zugänglich zu machen. Eine Apothekenflicht sehen die Pläne bisher aber nicht vor. Doch nur in der Apotheke werden die Käufer angemessen beraten, findet die ABDA. Deshalb fordert die Apotheker-Standesvertretung, dass die Schnelltests apothekenpflichtig werden und regt beim BMG die dafür notwendige Gesetzesänderung an.
Bislang können HIV-Schnelltests nur in Gesundheitsämtern und Beratungsstellen erfolgen. Vor einigen Tagen hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angekündigt, dass es ab Herbst HIV-Schnelltests im deutschen Einzelhandel geben soll. Von einem apothekenexklusiven Zugang war allerdings bisher nicht die Rede.
Die Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände (ABDA) findet das falsch. Die Bürger sollen diese Tests nach Meinung der ABDA nicht in Supermärkten oder Drogerien, sondern nur in der Apotheke erhalten können. In einer Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) fordert die ABDA, dass die HIV-Schnelltestes der Apothekenpflicht unterstellt werden.
Anwender nicht alleine lassen
Für einen apothekenexklusiven Zugang sprechen aus Sicht der Apotheker-Standesvertretung mehrere Gründe. So sei nur in der Apotheke gewährleistet, dass der Käufer beraten werde. Denn Drogeriemitarbeiter etwa sind im Gegensatz zu Pharmazeuten gesetzlich nicht zur Beratung verpflichtet.
Und eine gründliche Aufklärung ist wichtig, bevor der Käufer den Test anwendet. Denn ein positives Ergebnis hat für den Betroffenen schwere Folgen. „Zudem sollen Anwender schon vor dem HIV-Test darüber nachdenken, wie sie mit einem positiven Ergebnis umgehen und welche Hilfsangebote sie in diesem Fall wahrnehmen könnten", erklärt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt in einer öffentlichen Stellungnahme.
Andererseits weisen die Schnelltests Limitationen auf, über die Apotheker im Beratungsgespräch ebenfalls aufklären können. „Denn bei Tests kann es zu falsch-positiven Ergebnissen kommen und der Anwender meint, HIV-positiv zu sein, obwohl er nicht infiziert ist“, so Schmidt weiter.
Gesetzesanpassung notwendig
Damit die HIV-Selbsttests apothekenpflichtig werden, ist eine Gesetzesanpassung notwendig. Hierzu regt die ABDA in ihrer Stellungnahme an das BMG an, die Tests in die Anlage 2 zu §2 Nr. 3 der Medizinprodukte-Abgabeverordnung aufzunehmen. Bislang sind dort nur Hämodialysekonzentrate als apothekenpflichtige Medizinprodukte gelistet.
Ein Blick in europäische Nachbarländer zeigt, dass die Apothekenpflicht für HIV-Selbsttests keine Seltenheit ist. Einer Abfrage der ABDA bei den Mitgliedern der Pharmaceutical Group of the European Union (PGEU) zufolge dürfen die HIV-Schnelltests in Österreich, Dänemark, Irland und Spanien nur über Apotheken bezogen werden.
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