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Interview Dr. Thomas Trümper (Phagro)
„Beim Großhandelshonorar gibt es Parallelen zur Parteienfinanzierung”
Noch in diesem Jahr könnte der Bundestag ein Gesetz beschließen, nach dem der Festzuschlag der Großhändler festgeschrieben wird. Dr. Thomas Trümper, Chef des Bundesverbandes des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) erklärt im Interview mit DAZ.online, warum alle Phagro-Mitglieder hinter der Fixierung stehen, ob sich die Fixierung auf die Apotheken auswirken wird, warum er sich über das GKV-Positionspapier geärgert hat und was der Großhandel mit der Parteienfinanzierung zu tun hat.
DAZ.online: Herr Trümper, so wie es aussieht, will das Bundesgesundheitsministerium nach dem sogenannten Skonti-Urteil nun dafür sorgen, dass der Festzuschlag für Großhändler nicht rabattierfähig ist. Er soll fest bei 70 Cent liegen. Begrüßen Sie diese Maßnahme?
Trümper: Eindeutig. Dass der Festzuschlag nicht rabattierfähig ist, war bei der Umstellung des Großhandelshonorars mit dem AMNOG vom Gesetzgeber so vorgesehen. Der Sinn dahinter war, dass die Großhändler mit dem Festzuschlag ihre Kosten bestreiten. Um das gleich vorweg zu nehmen: Das ist aus unserer Sicht auch kein Nachteil für die Apotheker, denn die Apotheker profitieren von einem starken Großhandel.
DAZ.online: Sie sprechen einen wichtigen Punkt an: Viele Apotheker fürchten, dass sich die Fixierung des Honorars negativ auf sie auswirken könnte, weil dann weniger Spielraum für Rabatte ist. Was möchten Sie den Apothekern hierzu mitteilen?
Trümper: Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass ein Rabatt auch immer eine Gegenleistung erfordert, sonst stimmt am ganzen System etwas nicht. Wir waren uns zusammen mit der Politik bei Formulierung der Spanne im AMNOG einig, dass ein variabler Anteil der Spanne von 3,15 Prozent ausreichend ist, um Gegenleistungen auszugleichen. Ich habe bisher niemanden gefunden, der mir erklären könnte, welche Gegenleistung einen höheren Rabatt rechtfertigen würde.
DAZ.online: Wenn man sich im Markt umhört, haben einige Großhändler den Festzuschlag schon länger aufgeweicht und Rabatte und Skonti geboten – angeblich soll es da die verschiedensten Konditionsmodelle geben. Stehen also wirklich alle Phagro-Mitglieder hinter dieser Fixierung des Festzuschlags?
Trümper: Natürlich befinden wir uns in einem harten Wettbewerb, in dem es auch teilweise missbräuchliche Konditionsstrukturen gibt, wozu ich die Aufweichung der 70 Cent zähle. Ich kann nur für meine Mitgliedsunternehmen sprechen und sagen, dass die 70 Cent als feste Marge hier immer beachtet wurden.
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DAZ.online: Die Gehe fordert ja in erster Linie gar nicht die Fixierung des Festzuschlags sondern eine Erhöhung auf insgesamt 96 Cent. Teilt der Phagro diese Forderung?
Trümper: Unbedingt. Es wäre sogar logisch, wenn der Gesetzgeber das Fixum in einem zweiten Schritt auf 96 Cent erhöht. Schließlich beruhen die 70 Cent auf einer Art Abkommen zwischen dem Bundesgesundheitsministerium, den Herstellern, den Apothekern und uns. Vor dem AMNOG stand fest, dass jeder Marktteilnehmer in der Lieferkette einen Sparbeitrag für die GKV einbringen müsse. Vor der Umstellung des Großhandelshonorars haben wir damals einen Betrag von 93 Cent pro Packung errechnet. Aber aufgrund eben dieses Abkommens wurde der Festzuschlag dann auf 70 Cent festgelegt. Was heute leider vergessen wird, ist, dass die AMNOG-Einsparungen eigentlich nur als temporäre Maßnahme angekündigt waren – eine Erhöhung hätte also schon längst stattfinden müssen.
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