Mögliche Bio-Bombe

Experten fordern Meldepflicht für Rizin

Berlin - 28.06.2018, 11:50 Uhr

Sollten die Samen der Rizinuspflanze einer Meldepflicht unterstellt werden? (Foto: Imago)

Sollten die Samen der Rizinuspflanze einer Meldepflicht unterstellt werden? (Foto: Imago)


Gut zwei Wochen nach dem Fund von hochgefährlichem Rizin in einer Kölner Wohnung haben Experten eine Meldepflicht für Ausgangsstoffe zur Giftherstellung gefordert. Für potenziell hochgiftige Substanzen müsse ein Melderegister eingeführt werden, sagte der Direktor des Instituts für Toxikologie der Universitätsmedizin Mainz, Thomas Hofmann, der Deutschen Presse-Agentur in Köln. Eine Expertenkommission solle alle schwer toxischen Stoffe und Pflanzen auf eine Liste setzen und für diese eine Regulierung festlegen.

Der Islamist Sief Allah H. hatte in seiner Hochhauswohnung wochenlang aus Rizinussamen das tödlich wirkende Rizin hergestellt, einen potenziellen biologischen Kampfstoff. Nach Einschätzung von Sicherheitsbehörden plante der verhaftete Tunesier einen Anschlag mit einer Bio-Bombe. Er hatte mehr als 3100 Rizinussamen über das Internet bestellt und daraus bereits so viel Gift gewonnen, dass er einen verheerenden Schaden hätte anrichten können.

Die Samen der tropischen Pflanze seien bei einem großen Internetversand ebenfalls für wenige Euro in 100-Stück-Packungen erhältlich. „In den falschen Händen sind diese Samen ebenso wie die Rizinussamen definitiv eine immense Bedrohung“, warnt Hofmann. „Man muss kein Spezialist sein, um daraus Pulver, Stäube herzustellen, die schon im niedrigsten Bereich hochtoxisch sind.“ Der Experte kritisiert, dass Ausgangssubstanzen für tödliche Gifte wie Rizin in derart großen Packungseinheiten online frei erhältlich sind. „Wofür braucht ein normaler Mensch 100 Rizinussamen?“

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Der Handel mit Rizinussamen unterliegt keinen Gesetzen oder Verordnungen, erläutert der Kölner Anwalt für IT- und Internetrecht, Christian Solmecke. Bei Ausgangssubstanzen für Explosivstoffe wie Aceton oder Wasserstoffperoxid seien Geschäfte und auch Online-Anbieter nach einer EU-Verordnung zur Meldung verpflichtet, wenn jemand bestimmte Mengen, Konzentrationen oder Kombinationen kaufen wolle, sagt Solmecke. Eine Meldepflicht sei „sinnvoll, umsetzbar und dringend geboten“.


bro / dpa
brohrer@daz.online


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