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(Noch) kein Mindestlohn im Apotheken-Nachtdienst
Der gesetzliche Mindestlohn wird im kommenden Jahr voraussichtlich
auf 9,19 Euro pro Stunde steigen. Adexa weist aus diesem Anlass darauf hin,
dass Apothekenangestellte, die Nachtdienst leisten, schon jetzt unter
Mindestlohn bezahlt werden. Die Apothekengewerkschaft will in den demnächst
anlaufenden Tarifverhandlungen für eine Änderung sorgen.
Berlin – Erstellt am 29.06.2018, 08:15 Uhr

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Der gesetzliche Mindestlohn wird im kommenden Jahr voraussichtlich
auf 9,19 Euro pro Stunde steigen. Adexa weist aus diesem Anlass darauf hin,
dass Apothekenangestellte, die Nachtdienst leisten, schon jetzt unter
Mindestlohn bezahlt werden. Die Apothekengewerkschaft will in den demnächst
anlaufenden Tarifverhandlungen für eine Änderung sorgen.
(Noch) kein Mindestlohn im Apotheken-Nachtdienst
Der gesetzliche Mindestlohn wird im kommenden Jahr voraussichtlich
auf 9,19 Euro pro Stunde steigen. Adexa weist aus diesem Anlass darauf hin,
dass Apothekenangestellte, die Nachtdienst leisten, schon jetzt unter
Mindestlohn bezahlt werden. Die Apothekengewerkschaft will in den demnächst
anlaufenden Tarifverhandlungen für eine Änderung sorgen.
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