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Reaktion auf Wettbewerbsgutachten
Schmidt ärgert sich über „Ideologie“ der Monopolkommission
Schon wieder muss sich die ABDA gegen ein umfangreiches Gutachten zur Deregulierung des Apothekenmarktes wehren: Nach dem Honorargutachten der Agentur 2HM, ist es nun die Monopolkommission, die einen Teil des Apothekenhonorars für den Wettbewerb freigeben und Versorgungslücken mit Versendern stopfen will. Die ABDA empört das. In einer Pressemitteilung fragt sich ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Ist das die Expertise, die wir brauchen?“
Das Wettbewerbsgutachten der Monopolkommission erregt derzeit die Gemüter vieler Apotheker. In ihrem Hauptgutachten hatten die Wettbewerbshüter die Arzneimittelpreisverordnung zu einem der Hauptthemen gemacht. Sie fordern, dass nur noch ein Teil des Fixhonorars wirklich festgeschrieben bleibt, der Rest der Marge soll für Rabatte freigegeben werden. Was die Apothekenstruktur betrifft, setzt die Monopolkommission auf den Versandhandel: Die Experten meinen, dass die Versender helfen können, die ausgedünnte Landversorgung sicherzustellen, etwa durch Arzneimittelautomaten.
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Die ABDA hat kein Verständnis für diese Forderungen und Aussagen. In einer Mitteilung erklärt die Standesvertretung der Apotheker, dass die Kommission sich selbst widerspricht. Denn: Einerseits stelle sie richtigerweise fest, dass die Arzneimittelversorgung gut funktioniert. Gleichzeitig wolle sie dieses System aber „aus ideologischen Gründen und im blinden Glauben an eine rein marktwirtschaftliche Lösung zerstören“, so Friedemann Schmidt.
Aus Sicht des ABDA-Präsidenten hätten die Kommissionsvorschläge schwerwiegende Konsequenzen für die Versorgung, wenn sie umgesetzt würden. „Die Vorschläge der Monopolkommission sind nicht zu Ende gedacht und hätten weitreichende, negative Konsequenzen. So würde sich ein starkes Stadt-Land-Gefälle in der Arzneimittelversorgung ergeben. Verlierer wären die Menschen, die nicht in Ballungszentren wohnen, denn sie müssten für ihre Arzneimittel-Versorgung tiefer in die Tasche greifen“, so der ABDA-Präsident.
2 Kommentare
Vor-und Nachteil eines Monopols
von Heiko Barz am 05.07.2018 um 8:44 Uhr
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Monopolförderung...
von Pharmi am 05.07.2018 um 1:21 Uhr
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