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Datenschutz in den USA
Warum Amazon im US-Apothekenmarkt scheitern könnte
Mit der Übernahme der US-Versandapotheke PillPack setzt der Onlineriese Amazon einen Fuß in das Geschäft mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Doch es ist keinesfalls ausgemacht, dass der Konzern damit erfolgreich sein wird. Denn insbesondere beim Umgang mit den sensiblen Gesundheitsdaten setzt die US-Gesetzgebung enge Grenzen.
Die Ankündigung, dass der Onlinehändler Amazon die US-Versandapotheke PillPack für rund eine Milliarde Dollar übernehmen wird, hat die Branche elektrisiert und die Aktien namhafter US-Apothekenketten und Arzneimittelversender mächtig unter Druck gesetzt. Wenngleich PillPack ein vergleichsweise kleines Unternehmen mit nicht einmal 1000 Mitarbeitern ist, bietet es einen speziellen, aber gefragten Service: Das Unternehmen beliefert vor allem chronisch kranke Patienten mit Arzneimitteln, die exakt für deren individuelle Bedürfnisse in Blistern verpackt und beschriftet sind. Amazon würde damit nicht nur der - je nach Sichtweise - lange erwartete beziehungsweise befürchtete Einstieg in das Geschäft mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gelingen, sondern außerdem Zugriff auf unzählige Patientendaten erhalten.
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Einige Tage nach dieser Nachricht versuchen nun Analysten und Branchenkenner herauszufinden, wo die Chancen und die Risiken des Deals liegen. Dabei kommen sie zu dem Schluss, dass ein Erfolg für Amazon keinesfalls sicher ist. Insbesondere der Umgang mit den sensiblen Patientendaten, zu denen Amazon künftig Zugang haben wird, dürfte für den Konzern weitaus komplexer sein, als man es dort bislang gewohnt ist. So weist das renommierte Wall Street Journal (WSJ) darauf hin, dass laut den Vorschriften des US-Bundesgesetzes Health Insurance Portability and Accountability Act (HIPAA) private medizinische Daten, wie die Verschreibungshistorie eines Patienten, nicht für Marketingzwecke verwendet werden dürfen. Dabei liegt genau in solch einer Datenverwendung ein Teil des Kerngeschäfts von Amazon: Das Unternehmen nutzt das sogenannte Behavioral Tracking, also die Nachverfolgung und Analyse des Kundenverhaltens, um diesen auch andere Produkte anzubieten.
1 Kommentar
Amazons Willkür
von Heiko Barz am 04.07.2018 um 11:06 Uhr
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