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Skandal in Bottrop
Verteidiger fordern Freispruch für Zyto-Apotheker Peter S.
In ihren Plädoyers fordert die Verteidigung einen Freispruch
und die Freilassung des angeklagten Apothekers Peter S. Ihrer Ansicht nach sind
die Vorwürfe nicht erwiesen, stattdessen gebe es eine mediale Vorverurteilung. Die
Staatsanwaltschaft wie auch Nebenkläger hatten mehr als 13 Jahre Haft
gefordert. Am morgigen Freitag will das Gericht das Urteil verkünden. Der Apotheker selbst verzichtete auf ein letztes Wort im Verfahren.
Im Prozess gegen den Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. vor dem Landgericht Essen soll am morgigen Freitag das Urteil verkündet werden. Am Dienstag hatte die Staatsanwaltschaft Essen 13,5 Jahre Haft und ein lebenslanges Berufsverbot gefordert, Nebenkläger hatten sich dem angeschlossen. Am heutigen Donnerstag hielten weitere Nebenklagevertreter ihre Plädoyers.
Eigentlich sollten Anwälte die Fälle nicht zu sehr an sich herankommen lassen, erklärte ein Nebenklagevertreter – doch hier sei dies kaum möglich gewesen. Er vertritt eine ältere Frau, deren Tochter 18 Tage nach der Verhaftung von S. verstorben war: Nachdem sie im Radio erfahren habe, dass ihre Medikamente womöglich unterdosiert wurden, habe sie sich „aufgegeben". Sie hinterließ eine kleine Tochter, um die sich die Großmutter nun kümmert.
Anwalt: Ein Drama in drei Akten
Der Anwalt verglich den Fall mit einem Drama in drei Akten – S. sei in eine Apothekerdynastie geboren, sein Weg sei stark vorgezeichnet gewesen. Offenbar sei er hiermit sehr unzufrieden gewesen und habe versucht, im Bau seines teuren Hauses oder im Kauf von Kunstwerken Erfüllung zu finden – oder in der Erniedrigung von Mitarbeitern, wie es einzelne Zeugen ausgesagt hatten. In seiner Hand sei es nun, ob das Drama zu einer Katastrophe führt – oder zu einer Lösung, indem er beispielsweise auch allgemein über Missstände in der Zyto-Branche aussagt. „Werden Sie den Titel des Gier-Apothekers los – tun sie diesmal einfach das Richtige“, erklärte der Anwalt. „Brechen sie aus der ganzen Geschichte aus.“
Nach Einschätzung eines anderen Nebenklagevertreters hat S. womöglich wegen hohen Stresses mit Unterdosierungen angefangen – und zunehmend nicht mehr auf die Dosierung geachtet. Damit habe er in Kauf genommen, dass jede einzelne Therapie nicht in Ordnung ist, was zu einem Schädigungsvorsatz führe. Auch er rief den Apotheker dazu auf, auszusagen. „Die von mir vertretenen Nebenkläger würden natürlich sehr gerne erfahren, was passiert ist“, sagte er. Für einen seiner Kollegen stellte sich die Frage, „inwieweit Opfer überhaupt Genugtuung kriegen können, wenn der Angeklagte schweigt und nur noch Fragen zurückbleiben“.
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