Preise für Rezepturen

Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe gekündigt

Süsel - 10.07.2018, 12:00 Uhr

Die Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe sind mit Wirkung zum 30. September 2018 gekündigt worden. (Foto: mapoli-photo / stock.adobe.com)                                      

Die Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe sind mit Wirkung zum 30. September 2018 gekündigt worden. (Foto: mapoli-photo / stock.adobe.com)                                      


Der Deutsche Apothekerverband hat die Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe mit Wirkung zum 30. September 2018 gekündigt. Damit können klassische Rezepturen ab Oktober gemäß Arzneimittelpreisverordnung taxiert werden, sofern nicht vorher ein neuer Vertrag mit dem GKV-Spitzenverband geschlossen wird. Außerdem hat der Deutsche Apothekerverband die Abschläge für zahlreiche Zytostatika-Wirkstoffe gemäß Anlage 3 außerordentlich gekündigt.

Über diese Kündigungen informierte der Hamburger Apothekerverein
am Dienstag in einem Mitgliederrundschreiben. Aus Kreisen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) wird berichtet, dass der Vorstand am 28. Juni am Rande der ­ABDA-Mitgliederversammlung die Kündigungen beschlossen habe. Damit habe er ein Mandat ausgeübt, das die DAV-Mitgliederversammlung am 27. April erteilt hatte. Damals war ein letzter Versuch für Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband beschlossen worden. Doch die damals gesetzten Fristen für eine erfolgreiche Verhandlungslösung seien nun abgelaufen. Daraufhin sei die Kündigung der Anlage 1 mit den Stoffpreisen für klassische Rezepturen und die Anlage 2 mit den Gefäßpreisen beschlossen worden. Die Kündigung sei noch im Juni übermittelt worden und wirke daher zum 30. September 2018.

Der wesentliche Hintergrund für diese Entwicklung ist, dass die in der Hilfstaxe vereinbarten Preise für Rezepturinhaltsstoffe schon lange nicht mehr marktgerecht sind. Denn sie wurden seit vielen Jahren nicht aktualisiert. 

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Aussicht auf höhere Preise

Zum weiteren Vorgehen heißt es im Rundschreiben des Hamburger Apothekervereins, die Technische Kommission der Hilfstaxe komme zeitnah zu Verhandlungen über neue Stoff- und Gefäßpreise zusammen. Doch Kenner der Materie denken weiter: Sollte bei diesen Verhandlungen bis Ende September keine Einigung erzielt werden, gilt die Arzneimittelpreisverordnung ohne die ergänzenden Regeln der Hilfstaxe. Dann könnten die tatsächlichen Einkaufspreise marktgängiger Abpackungen der eingesetzten Stoffe taxiert werden. Auch die Aufschläge von 90 Prozent für Zubereitungen und 100 Prozent für Stoffe würden auf diese Einkaufspreise angewendet. Damit würden sich bei fast allen Stoffen deutlich höhere Rezepturpreise als bisher ergeben. Dies dürfte einen gewissen Verhandlungsdruck bei den Krankenkassen auslösen.

*Korrektur: In einer ursprünglich veröffentlichten Version des Artikels hatte es fälschlicherweise „ABDA-Mitgliederversammlung“ geheißen, richtig ist „DAV-Mitgliederversammlung“.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Kopfschüttel

von Thorsten Dunckel am 10.07.2018 um 14:41 Uhr

Man möchte einen"gewissen Verhandlungsdruck" auslösen!
Oh man Ihr Pappnasen in Berlin! Das Kind ist eh schon lange in den Brunnen gefallen. Es gibt so unendlich viele Stellschrauben, um die kranken Kassen unter Druck zusetzen. Zu verlieren haben wir sowieso nichts mehr. Aber "Hilfstaxe" grenzt für "Friedemännchen" wahrscheinlich schon an Revolution.

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Rezepturen

von Sven Larisch am 10.07.2018 um 14:22 Uhr

Endlich geschieh, was lange überfällig war. Kündigung der Hilfstaxe, Anpassung an die herrschenden Marktpreise/Lauerpreise zur Berechnung.
Selbst der höhere Rezepturaufschlag konnte den Arbeitsaufwand bei Rezepturen nicht ausgleichen.
Plausibilität, Materialeinsatz (manche Rezepturen kommen ja nur einmalig und bei GKV herrscht Abgabezwang); Prüfung der Ausgangssubstanzen, Vorbereitung der Rezeptur; Dokumentation; Personalkosten.
Jeder Handwerker würde dafür mehr bekommen.

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