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- Rettet die Hilfstaxe
Die Vertragspartner der Hilfstaxe sind verstritten, ein Gericht muss über den Schiedsspruch zur Anlage 3 befinden, die ersten Abschläge auf die Preise einzelner Zytostatika-Wirkstoffe hat der Deutsche Apothekerverband jetzt außerordentlich gekündigt. Doch wie sollen Zyto-herstellende Apotheken künftig vergütet werden, damit eine sichere Versorgung der Patienten gewährleistet und es für Apotheken auskömmlich ist? Der Apotheker Dr. Franz Stadler hält einen Kompromiss für möglich. Wie er aussehen kann, erklärt er in der aktuellen DAZ.
Der Erdinger Apotheker Dr. Franz Stadler betreibt seit Jahren ein Zyto-Labor und hat am eigenen Leibe mitbekommen, wie in der Vergangenheit am gesetzlichen Rahmen für die Versorgung mit parenteralen Zubereitungen herumgeschraubt und den Krankenkassen immer mehr Macht eingeräumt wurde. Nun stehen wir an dem Punkt, da die exklusiven Apotheken-Verträge in der Zytoversorgung zwar Vergangenheit sind, dafür aber ein Schiedsspruch in der Welt ist, der teilweise Preise abverlangt, die Apotheken nicht realisieren können. Hinzu kommen Auswüchse bei Retaxationen.
Klar ist: Bei der Versorgung mit parenteralen Zubereitungen muss gespart werden, wenn Versicherte weiterhin mit innovativen Arzneimitteln behandelt werden sollen. Doch GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband (DAV) sind verstritten und die Schiedsstelle hat einen Beschluss gefasst, den der DAV nicht akzeptiert. Dass die Sozialgerichte nun einen zielführenden Beitrag zur Lösung der Probleme leisten können, glaubt Stadler nicht – schon gar nicht einen zeitnahen. Er sieht die Politik gefordert – und dabei dränge angesichts des finanziellen Drucks auf die betroffenen Apotheken die Zeit.
Ein Kompromiss ist in Stadlers Augen möglich. Bei seinem Vorschlag geht es weniger um die konkreten Werte einer neuen Vereinbarung als vielmehr um das Verfahren, diese Werte künftig zu erlangen. Der Gesetzgeber sollte Stadler zufolge möglichst klare Vorgaben machen, die nachträgliche Kontrollen – etwa durch Gerichte – weitgehend entbehrlich machen.
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Stadler schlägt eine Abrechnungsregelung vor, bei der sich der Nettopreis aus vier Bestandteilen zusammensetzt. Basis wäre ein von den Krankenkassen zu bestimmender Milligramm-Preis – sie haben schließlich ein Auskunftsrecht hinsichtlich der Abgabepreise der pharmazeutischen Unternehmer. Bei diesem Preis müsste Verschiedenes berücksichtigt werden. Hinzukommen müsste eine Handlingpauschale (5 Prozent), eine Dienstleistungspauschale sowie der Preis für geeignete Primärpackmittel. In Streitfällen soll eine Clearingstelle schnelle Entscheidungen treffen.
Lesen Sie den gesamten Beitrag von Dr. Franz Stadler in der aktuellen DAZ Nr. 27, S. 16 ff..
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