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Rückruf
Valsartan: Barmer übernimmt Zuzahlung für Alternativpräparate
Alle gesetzlichen Krankenkassen haben Rabattverträge über valsartanhaltige Arzneimittel. So auch die Barmer. Sie hat zwar auch Verträge mit Unternehmen, die nicht vom Rückruf betroffen sind. Dennoch hat sie nun als erste Kasse ausdrücklich erklärt, die Zuzahlung für eventuell notwendige Alternativarzneimittel zu übernehmen.
Rund 85.000 Barmer-Versicherte sind nach Angaben der Krankenkasse vom aktuellen Rückruf von Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Valsartan betroffen. Die Kasse appelliert an diese Patienten, dass sie ihr Medikament dennoch nicht einfach absetzen sollen. „Das dadurch bedingte Risiko wäre laut dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vielfach höher und akuter als die Gefahr, die von der wahrscheinlich krebserregenden Verunreinigung ausgehen kann. Ein plötzliches Absetzen kann sich besonders auf das Herz-Kreislauf-System und die Nierenfunktion auswirken“, betont Heidi Günther, Apothekerin bei der Barmer.
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Patienten sollten auf jeden Fall mit ihrem Arzt Rücksprache halten, wie sie sich konkret verhalten sollen, empfiehlt die Kasse. Und sie sagt zu, die Kosten für eventuell notwendige Alternativpräparate zu übernehmen. Gleiches gelte für die Zuzahlungen für Alternativpräparate. „Sie werden allen betroffenen Versicherten erstattet“, so die Barmer in einer Pressemitteilung. Dafür müssen diese ihre Quittung in einer Geschäftsstelle abgeben oder schriftlich einreichen. Ein neues Rezept benötigen die Patienten allerdings. Was genau von der Kasse dann als „notwendig“ anerkannt wird, bleibt abzuwarten.
Auch Aurobindo nicht vom Rückruf betroffen
Dabei hat die Kasse durchaus Rabattvertragspartner, die von dem Rückruf nicht betroffen sind. Das gilt für die Arzneimittel Valsartan dura® (Mylan dura), Valsacor® comp. (TAD Pharma) und Valsartan HCT Aurobindo® (Aurobindo). Dagegen sind die Rabattarzneimittel Valsartan AbZ®, Valsartan Heumann® und Valsartan comp. AbZ® zurückgerufen worden.
2 Kommentare
Zuzahlung wurde von Barmer nicht erstattet
von Gudrun Wrehde am 25.11.2018 um 13:14 Uhr
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Zuzahlung oder Mehrkosten?
von Alexander Rogowski am 11.07.2018 um 14:22 Uhr
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