§ 9 BtMVV
1) Auf dem Betäubungsmittelrezept sind anzugeben:
1. Name, Vorname und Anschrift des Patienten, für den das Betäubungsmittel bestimmt ist;
2. Ausstellungsdatum,
3. Arzneimittelbezeichnung, soweit dadurch eine der nachstehenden Angaben nicht eindeutig bestimmt ist, jeweils zusätzlich Bezeichnung und Gewichtsmenge des enthaltenen Betäubungsmittels je Packungseinheit, bei abgeteilten Zubereitungen je abgeteilter Form, Darreichungsform,
4.Menge des verschriebenen Arzneimittels in Gramm oder Milliliter, Stückzahl der abgeteilten Form,
5. Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesgabe oder ein Hinweis auf eine schriftliche Gebrauchsanweisung;
6. […]
7. Name des verschreibenden Arztes, Zahnarztes oder Tierarztes, seine Berufsbezeichnung und Anschrift einschließlich Telefonnummer,
8. [….]
9.Unterschrift des verschreibenden Arztes, im Vertretungsfall darüber hinaus der Vermerk „i.V.“.
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